Zur Übersicht
Energienebenkosten

„Chapeau, BNetzA“: Praxistaugliche Evolution des Leitfadens zum Messen und Schätzen.

12. Okt. 2020

Die am 8. Oktober 2020 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichte finale Version des Hinweispapiers „Messen und Schätzen“ hält für die betroffenen Unternehmen wichtige Erleichterungen bereit. Das ist das Ergebnis einer ersten enplify-Analyse des 85-seitigen Dokuments, das nun offiziell „Leitfaden“ heißt. enplify hat in konstruktiven Gesprächen mit der BNetzA zu zentralen Erleichterungen bei der Abgrenzung von Multifunktionsdruckern und Getränkeautomaten als zwei wichtigen Praxisproblemen beitragen können: So sind Multifunktionsdrucker („Flur-Drucker“) grundsätzlich nicht abgrenzungspflichtig. Die BNetzA hatte im Juli 2019 den Entwurf ihres Leitfadens zum „Messen und Schätzen für EEG-Umlagepflichtige“ zur Konsultation gestellt, an der sich enplify mit einer eigenen Stellungnahme beteiligt hatte, und im Dezember desselben Jahres einen Workshop mit rund 200 Teilnehmern in Bonn durchgeführt. Die ursprünglich für das 1. Quartal 2020 angekündigte finale Fassung des Leitfadens hatte sich deutlich verzögert, was dem Vernehmen nach am langwierigen Freigabeprozess im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) lag.

Sehr positive Nachrichten zu Druckern und Getränkeautomaten.

Die bisherigen Ausführungen zur Abgrenzungspflicht von Multifunktionsdruckern wurden von den Marktteilnehmern unterschiedlich interpretiert. In der zu diesem Thema mit der BNetzA geführten Kommunikation hat sich enplify klar für eine Zuordnung der Geräte zum Selbstverbrauch eingesetzt. Der Leitfaden bestätigt dies nun offiziell, womit Multifunktionsdrucker – unabhängig von etwaiger Betreibereigenschaft oder Gesamtstrommenge – grundsätzlich nicht abgrenzungspflichtig sind und damit auch nicht geeicht gemessen werden müssen. Auch in Fällen von Getränkeautomaten ist in Teilen von geringfügigen Stromverbräuchen Dritter auszugehen, worauf enplify ebenfalls hingewirkt hatte. Die BNetzA stellt klar, dass aufgrund der Modellvielfalt und unterschiedlicher Verbrauchskonstellationen in Fällen von Getränkeautomaten keine pauschale Einstufung möglich ist.

Mit dem Leitfaden legt die BNetzA nach eigener Auskunft „ihr Grundverständnis zu den Regelungen zum Messen und Schätzen“ dar. Er soll den betroffenen Unternehmen als Orientierungshilfe dienen, um eine praxistaugliche und einheitliche Anwendungspraxis zu fördern und die bestehenden Rechtsunsicherheiten zu mindern. Gerade in den letzten Monaten war wiederholt sichtbar geworden, dass zu vielen praxisrelevanten Sachverhalten weiterhin Uneinigkeit zwischen den beteiligten Unternehmen, Wirtschaftsprüfern, Juristen und Beratungsunternehmen bestand, die der Leitfaden nun weitestgehend beseitigen sollte.

Viele Probleme gelöst, trotzdem „eine peinliche Angelegenheit“ für das BMWi.

„Insgesamt muss man vor dem zuständigen Team der Bundesnetzagentur den Hut ziehen, das nach einem konstruktiven Diskurs mit dem finalen Leitfaden zum Messen und Schätzen eine praxistaugliche Evolution des bislang bekannten Hinweispapiers im Rahmen des gesetzlich Möglichen vorgelegt hat. Viele bisherige Probleme können nun mithilfe des Leitfadens zielführend gelöst werden. Weniger unbestimmte Rechtsbegriffe und eine längere Whitelist wären noch besser gewesen, aber die Zeiten des unsinnigen Einbaus von Messgeräten an jedem Multifunktionsdrucker sollten mit dem Leitfaden hoffentlich der Vergangenheit angehören“, zieht enplify-Vorstand Dennis Becher ein positives Fazit, betont aber gleichzeitig: „Ende gut ist nicht alles gut: Das Thema Messen und Schätzen ist vor allem für das Bundeswirtschaftsministerium eine hochnotpeinliche Angelegenheit, da das Altmaier-Haus die Unternehmen mit den völlig unklaren Vorgaben des Energiesammelgesetzes 2018 hat im Regen stehen lassen. Das nun vorliegende Dokument hätten die Unternehmen viel früher gebraucht. Zwischenzeitlich wurden viel Zeit und Geld vergeudet. Dass der deutsche Staat zwei Jahre für einen praxistauglichen Leitfaden zu einem für die Praktiker in den Unternehmen so wichtigen Thema benötigt, ist inakzeptabel. Nun haben die Unternehmen nur noch knappe zwei Monate Zeit, die ihnen zugestandenen Erleichterungen des BNetzA-Leitfadens in die bis Ende 2020 zu erstellenden Messkonzepte einzubauen.“

Jetzt zu Informationsveranstaltungen zum neuen BNetzA-Leitfaden anmelden.

enplify bietet zwei spannende Veranstaltungsformate rund um den neuen BNetzA-Leitfaden „Messen und Schätzen“ an. Im Rahmen eines kostenfreien Webinars erläutern wir am 27. Oktober die Anforderungen an ein „Messkonzept“ und gehen dabei auch kurz auf ausgewählte Inhalte des neuen BNetzA-Leitfadens ein (hier geht es zur Anmeldung). Naturgemäß steht in einem solchen Webinar nur wenig Zeit zur Verfügung, um auf individuelle Fragen einzugehen. Genau dafür ist der Praktiker-Workshop am 19. November gedacht, in dem die Teilnehmer vorher oder auch im Webinar Fragen stellen und wir sehr viel ausführlicher auf die wesentlichen Neuerungen des BNetzA-Leitfadens eingehen können (hier geht es zur Anmeldung). Alle typischen Fallbeispiele sollen mit Voraussetzungen, Dokumentationserfordernissen und Fallstricken dargestellt und diskutiert werden. Durch den Co-Gastgeber PKF Fasselt Schlage bzw. den Co-Referenten WP/StB Peter von Lackum wird zudem die wichtige Perspektive des Wirtschaftsprüfers eingebracht. Aufgrund der erforderlichen umfassenden Vorbereitung auf den Praktiker-Workshop können wir diesen nur kostenpflichtig anbieten.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

Suchen Sie nach einem kompetenten Partner, der Ihrem Unternehmen zu mehr energiewirtschaftlicher Effizienz verhilft? Möchten Sie erfahren, wie enplify Sie bei Energiebeschaffung, Energienebenkosten, Green Energy und Energiecontrolling oder eben beim Thema Energiepreisbremsen entlasten kann? Dann lassen Sie uns ins Gespräch kommen. Wir freuen uns auf Sie!