Ihre Referenten.
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WP/StB Peter von LackumSenior Manager
PKF Fasselt Schlage -
Nathalie LabuvéSenior Manager
enplify -
Christoph KochCOO
Hochhuth GmbH
Der neue BNetzA-Leitfaden zum Messen und Schätzen: Alles Wichtige für die Unternehmenspraxis bei der Abgrenzung von Drittstrommengen.
Donnerstag, 19. November 2020, 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Interaktives Webinar
Inhalte & Ziele.
In diesem virtuellen Praktiker-Workshop geht es um die am 8. Oktober 2020 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichte finale Version des Hinweispapiers „Messen und Schätzen“, das nun offiziell "Leitfaden" heißt. Das 85-seitige Dokument hält für die betroffenen Unternehmen wichtige Erleichterungen bereit. Welche das sind und wie Unternehmen diese nutzen können, darüber informiert enplify gemeinsam mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage in einem virtuellen Praktiker-Webinar, in dem die Teilnehmer ausreichend Zeit für ihre Fragen an Wirtschaftsprüfer und Energieberater bekommen werden. Wir werden auf zahlreiche praxisrelevanten Fallbeispiele eingehen und erläutern, welche Voraussetzungen, Dokumentationserfordernisse und Fallstricke bestehen.
Mit WP / StB Peter von Lackum und Nathalie Labuvé stehen Ihnen zwei Experten als Referenten Rede und Antwort. Peter von Lackum ist erfahrener Wirtschaftsprüfer mit Schwerpunkt Energie und arbeitet als langjähriges Mitglied im IDW-Arbeitskreis „Prüfung nach KWKG und EEG“ u.a. an den aktuellen Prüfungshinweisen mit. In den Konsultationsprozess zum BNetzA-Leitfaden hat sich Herr von Lackum fachlich eingebracht. Nathalie Labuvé ist Senior Manager bei enplify und greift auf mehr als zehn Jahre Erfahrung als BesAR-Antragstellerin in komplexen Industriesituationen zurück. Sie hat wesentlich an der enplify-Stellungnahme im Rahmen der Konsultationsfassung mitgewirkt und sich ebenfalls in den Konsultationsprozess zum BNetzA-Leitfaden eingebracht.
In der Diskussionsrunde wird auch Christoph Koch, COO der Hochhuth GmbH ("Messdas"), teilnehmen, der insbesondere Fragen zur technischen Umsetzung von "Messkonzepten" beantworten wird.
Die BNetzA hatte im Juli 2019 den Entwurf ihres Leitfadens zum „Messen und Schätzen für EEG-Umlagepflichtige“ zur Konsultation gestellt, an der sich enplify mit einer eigenen Stellungnahme beteiligt hatte, und im Dezember desselben Jahres einen Workshop mit rund 200 Teilnehmern in Bonn durchgeführt. Die ursprünglich für das 1. Quartal 2020 angekündigte finale Fassung des Leitfadens hatte sich deutlich verzögert.
Der neue BNetzA-Leitfaden wird auch auf die "Messkonzepte" einen wesentlichen Einfluß haben, die zur Erfüllung der geforderten Darlegungs- und Beweislast gem. § 104 Abs. 10 S. 2 EEG 2017 wichtig sein können. Auch bei energiesteuerrechtlichen Diskussionen mit Behörden kann ein Messkonzept helfen.
Ihre Referenten.
Agenda.
Anmeldebedingungen.
Das Webinar richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die für ihre Standorte ein Drittmengenabgrenzung vornehmen müssen.
Die Webinar-Teilnahmegebühr inklusive Seminarunterlagen beträgt 300 € zzgl. USt.
Bei Teilnahme von weiteren Teilnehmern desselben Unternehmens erhalten die weiteren Teilnehmer einen Rabatt von 25% auf die Teilnahmegebühr.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung ist verbindlich und gilt als angenommen, wenn wir nicht innerhalb von 14 Tagen die Ablehnung in Textform erklären.
Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann die Teilnahme an der Veranstaltung ohne Gebühr abgesagt werden. Bei späteren Absagen oder Nichtteilnahme wird die gesamte Teilnehmergebühr erhoben. Die Absage muss in Textform erfolgen.
Wir behalten uns die Absage der Veranstaltung bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl vor. Bei einer Absage der Veranstaltung werden bereits gezahlte Gebühren selbstverständlich erstattet.
Organisatorisches.
Der Praktiker-Workshop wird als Webinar durchgeführt. Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung Ihre Log-in-Informationen. Hier können Sie einen Outlook-Kalendereintrag herunterladen, der den Termin in Ihrem Kalender blockt.
Wir freuen uns, Sie zu sehen!
Ausgewählte Beiträge zum Thema.
Die am 8. Oktober 2020 veröffentlichte finale Version des Hinweispapiers „Messen und Schätzen“ hält für die betroffenen Unternehmen wichtige Erleichterungen bereit. Das ist das Ergebnis einer ersten enplify-Analyse des 85-seitigen Dokuments, das nun offiziell „Leitfaden“ heißt.
Das lange Warten hat ein Ende: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Oktober 2020 die finale Version des Hinweispapiers "Messen und Schätzen" auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Mit mehrmonatiger Verspätung hat das Bundeswirtschaftsministerium gestern die große EEG-Novelle („EEG 2021“) vorgelegt, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Eine erste Analyse aus Sicht der Industrie.
Zu beiden Konstellationen hat enplify nach einem konstruktiven Austausch mit der BNetzA gute Nachrichten: Mit den entsprechenden Nachweisen müssen Multifunktionsdrucker und kleinere Getränkeautomaten nicht geschätzt oder aufwendig geeicht gemessen und abgegrenzt werden.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die erwarteten Merkblätter für stromkostenintensive Unternehmen im Antragsverfahren auf Besondere Ausgleichsregelung 2020 veröffentlicht - und hält beim Thema Strommengenabgrenzung sehr bedeckt.
enplify-Vorstand Dennis Becher analysiert in einem „Standpunkt“ für den Tagesspiegel Background – Energie & Klima, warum die Deckelung der EEG-Umlage auf 65 €/MWh überhaupt keine Konjunkturmaßnahme ist. Lesen Sie den vollständigen Beitrag in unserem Blog.
Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.
Suchen Sie nach einem kompetenten Partner, der Ihrem Unternehmen zu mehr energiewirtschaftlicher Effizienz verhilft? Möchten Sie erfahren, wie enplify Sie bei Energiebeschaffung, Energienebenkosten, Green Energy und Energiecontrolling oder eben beim Thema Energiepreisbremsen entlasten kann? Dann lassen Sie uns ins Gespräch kommen. Wir freuen uns auf Sie!