Messkonzept gemäß neuem BNetzA-Leitfaden: Wie Unternehmen Drittstrommengen regelkonform und kostenoptimiert abgrenzen.
Über das Webinar
Insbesondere im Rahmen einer EEG-Privilegierung, aber auch zum Erhalt praktisch aller anderen energiewirtschaftlichen Begünstigungen müssen Unternehmen sogenannte Drittstrommengen abgrenzen. Wir zeigen in dem kostenfreien Webinar auf, wie Unternehmen dabei regelkonform und möglichst kostenoptimiert vorgehen sollten. Sie erhalten aktuelle Informationen und wertvolle Hinweise für die unternehmensindividuelle Erstellung von Messkonzepten. Wir gehen dabei insbesondere auf den am 8. Oktober 2020 veröffentlichten finalen BNetzA-Leitfaden zum Messen und Schätzen ein (zuvor "Hinweispapier" in der Konsultationsfassung).
Die Zeit drängt insbesondere im Hinblick auf die Besondere Ausgleichsregelung, da bereits das aktuelle EEG in § 104 Nr. 10 ab dem 1. Januar 2021 ein den gesetzlichen Anforderungen genügendes Messkonzept verlangt. Am 31. Dezember 2020 enden demnach die Übergangsregelungen, nach denen noch umfangreicher Schätzungen zulässig waren. Die am 23. September 2020 vom Kabinett beschlossene EEG-Novelle hat die Frist für die Übergangsregelungen entgegen der Forderungen von Industrieverbänden nicht noch einmal verlängert. Die Erstellung eines Messkonzepts muss also zwingend in Q4 2020 finalisiert werden, um keine Privilegien zu gefährden. Dabei sollten Unternehmen das Messkonzept sauber dokumentieren, denn sofern die Abrechnung der EEG-Umlage direkt mit dem Netzbetreiber erfolgt, kann dieser eine Prüfung des vorgelegten Konzeptes durch einen Wirtschaftsprüfer verlangen.
In einem Exkurs werden auch die relevanten Unterschiede zur Drittmengenabgrenzung im Rahmen der Stromsteuer sowie die grundsätzliche Pflicht zur eichrechtskonformen Messung beleuchtet.
Das Webinar hilft Ihnen:
- einen aktuellen regulatorischen Überblick zum Thema Drittmengenabgrenzung zu bekommen inklusive neuem finalen BNetzA-Leitfaden zum Messen und Schätzen,
- eindeutige Fälle und Fälle mit Gestaltungsspielraum zu identifizieren und
- ein gesetzeskonformes und kostenoptimierten Messkonzept noch in Q4 2020 aufzustellen.
Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Über enplify
enplify ist der kundenorientierte Partner für intelligente Lösungen im Bereich der ganzheitlichen Energiekostenoptimierung und ein ausgewiesener Spezialist für praxistaugliche und kostenoptimierte Messkonzepte und steht in regelmäßigen Austausch zu Behörden, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Verbänden, Politik und Messgeräteherstellern. Als einzige Energieberatung hat sich enplify mit einer eigenen Stellungnahme an der Konsultationsphase der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Hinweispapier "Messen und Schätzen" beteiligt und dabei auch die Praxisprobleme unserer Kunden aufgegriffen. Wir haben mehrfach öffentlichkeitswirksam auf Praxisprobleme bei diesem hoch relevanten "Nischenproblem" aufmerksam gemacht. Außerdem haben wir - bis heute als einzige Institution - eine konkrete Schätzung für den hohen administrativen Aufwand der Regelungen zur Drittmengenabgrenzung veröffentlicht. In unserer Studie zur Entwicklung der EEG-Umlage in der Corona-Krise haben wir zudem als erste Institution auf eine drohende Explosion der EEG-Umlage hingewiesen, was die Bundesregierung mit der milliardenschweren Fixierung der EEG-Umlage im Rahmen des Konjunkturpakets abgewendet hat. Außerdem haben wir einen pragmatischen und mit der BNetzA abgestimmten Lösungsansatz für die Drittenmengenabgrenzung von Druckern und Getränkeautomaten entwickelt.
Ausgewählte Beiträge zum Thema.
„Chapeau, BNetzA“: Erste Einschätzungen zum neuen BNetzA-Leitfaden.
Die am 8. Oktober 2020 veröffentlichte finale Version des Hinweispapiers „Messen und Schätzen“ hält für die betroffenen Unternehmen wichtige Erleichterungen bereit. Das ist das Ergebnis einer ersten enplify-Analyse des 85-seitigen Dokuments, das nun offiziell „Leitfaden“ heißt.
EBNetzA veröffentlicht finales Hinweispapier "Messen und Schätzen".
Das lange Warten hat ein Ende: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Oktober 2020 die finale Version des Hinweispapiers "Messen und Schätzen" auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
EEEG-Novelle mit sinnvoller COVID-Sonderregelung für Stromkostenintensität.
Mit mehrmonatiger Verspätung hat das Bundeswirtschaftsministerium gestern die große EEG-Novelle („EEG 2021“) vorgelegt, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Eine erste Analyse aus Sicht der Industrie.
GNeuigkeiten zur Abgrenzung von Druckern und Getränkeautomaten.
Zu beiden Konstellationen hat enplify nach einem konstruktiven Austausch mit der BNetzA gute Nachrichten: Mit den entsprechenden Nachweisen müssen Multifunktionsdrucker und kleinere Getränkeautomaten nicht geschätzt oder aufwendig geeicht gemessen und abgegrenzt werden.
-BAFA hält sich bei Drittmengenabgrenzung zurück.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die erwarteten Merkblätter für stromkostenintensive Unternehmen im Antragsverfahren auf Besondere Ausgleichsregelung 2020 veröffentlicht - und hält beim Thema Strommengenabgrenzung sehr bedeckt.
Nenplify-Beitrag im Tagesspiegel: Etikettenschwindel bei der EEG-Umlage.
enplify-Vorstand Dennis Becher analysiert in einem „Standpunkt“ für den Tagesspiegel Background – Energie & Klima, warum die Deckelung der EEG-Umlage auf 65 €/MWh überhaupt keine Konjunkturmaßnahme ist. Lesen Sie den vollständigen Beitrag in unserem Blog.
Weiterlesen ⟶
Kontakt
Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.
Suchen Sie nach einem kompetenten Partner, der Ihrem Unternehmen zu mehr energiewirtschaftlicher Effizienz verhilft? Möchten Sie erfahren, wie enplify Sie bei Energiebeschaffung, Energienebenkosten, Green Energy und Energiecontrolling oder eben beim Thema Energiepreisbremsen entlasten kann? Dann lassen Sie uns ins Gespräch kommen. Wir freuen uns auf Sie!