Frist: 31. März - Meldepflicht für selbst verbrauchte Strommengen - § 19 StromNEV-Umlage.
Sind die Energielieferanten bereit für Flexibilisierungs- & Speichermaßnahmen der Industrie?
Lohnt sich der Industriestrompreis für Ihr Unternehmen?
Industrieunternehmen stehen im internationalen Wettbewerb. Während andere Länder ihren Betrieben oft deutlich günstigere Energiepreise bieten, sind die Stromkosten der Gewerbe in Deutschland vergleichsweise hoch. Das kann dazu führen, dass Produktionsstandorte verlagert oder Investitionen verschoben werden. Bei der Diskussion um Stromkosten in Deutschland müssen vor allem alle relevanten politischen und wirtschaftlichen Faktoren berücksichtigt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu sichern. Die Einführung eines Industriestrompreises soll genau hier ansetzen.
Aus dem vorliegenden Eckpunktepapier und dem Entwurf der Förderrichtlinie lässt sich bereits ableiten, wie sich der Industriestrompreis zukünftig zusammensetzen und für welche Industrie-Unternehmen eine Entlastung möglich sein wird.
Der Industriestrompreis ist eine Beihilfe für Unternehmen ausgewählter Industriebereiche oder mit intensiver Handels- & Stromintensität. Die Begrenzung auf 5 Cent pro Kilowattstunde (50 EUR/MWh) soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie stärken. Die Subventionen werden über den Klima- und Transformationsfonds finanziert, wobei die Bundesregierung mit Kosten von rund drei bis fünf Milliarden Euro für die dreijährige Laufzeit rechnet.
Für die Jahre 2026-2028 sollen 50% des Stromverbrauchs auf einen Zielpreis von 50 EUR/MWh (reiner Energiebezugspreis ohne Steuern/ Umlagen/ Netzentgelte) reduziert werden können. Dabei müssen Unternehmen die erhaltene Beihilfe anteilig in ökologische Gegenleistungen (bspw. Effizienzmaßnahmen) reinvestieren, um möglichst langfristig die Stromkosten im Unternehmen zu senken.
Den beihilferechtlichen Rahmen für den geplanten Industriestrompreis definiert CISAF (Clean Industrial State Aid Framework) der EU.
Die Entlastung kann von energieintensiven Unternehmen (deutsche Standorte) mit hohem Energiebedarf in Anspruch genommen werden, deren Branchen auf der KUEBLL-Liste Anhang 1 Teilliste 1 vermerkt sind – insgesamt sind 91 (Teil-)Sektoren genannt.
Zusätzlich kann der Industriestrompreis auch von Unternehmen ohne KUEBLL-Listung in Anspruch genommen werden, wenn folgende Handels- & Stromintensitätskriterien auf Unionsebene (EU) nachgewiesen und erfüllt werden.
Die KUEBLL-Liste benennt Branchen, die ein besonderes Carbon-Leakage-Risiko haben, also aufgrund hoher Energiekosten und internationalem Wettbewerbsdruck ihre Produktion ins EU-Ausland verlagern könnten. Hierzu gehören bspw.:
Die EU-Kommission hat das deutsche Beihilfemodell für den vergünstigten Industriestrompreis genehmigt.
Der Beihilfebetrag ergibt sich aus der relevanten Strommenge und dem zu erstattenden Differenzpreis.
relevante Strommenge: Grundsätzlich werden 50% der selbstverbrauchten Strommenge angerechnet. Hierbei ist irrelevant, ob der Strom extern bezogen oder intern selbst erzeugt wurde - so können auch selbsterzeugte PV-Mengen etc. angerechnet werden. Strommengen, die bereits für die Strompreiskompensation berücksichtigt wurden, sind nicht zu berücksichtigen.
Referenzpreis: Unabhängig Ihres eigenen Strompreises wird für die Berechnung ein durchschnittlicher Settlementpreis (Jahresprodukt baseload) der Gebotszone Deutschland ermittelt und zentral vom BAfA (Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) veröffentlicht. Dieser Durchschnittspreis dient als Grundlage für die Berechnung des Industriestrompreises aller Unternehmen und spiegelt das allgemeine Preisniveau am Markt wider. Für das Jahr 2026 liegt der Referenzpreis entsprechend bei 87,44 EUR/MWh.
Differenzpreis: 50% des Referenzpreises können erstattet werden, solange 50 EUR/MWh (5 Cent pro Kilowattstunde) nicht unterschritten werden.
Pro 10 GWh relevanter Strommenge ergibt sich für das Jahr 2026 entsprechend ein Beihilfebetrag in Höhe von 187.200 EUR.
Unternehmen erhalten die Entlastung nicht ohne Auflagen - mindestens 50% der Subventionen (Beihilfebetrag) müssen in Gegenleistungen reinvestiert werden. Der deutsche Staat erhofft sich durch das Engagement eine langfristige Senkung der Stromsystemkosten und eine Steigerung der Nachhaltigkeit - und zwar ohne fossile Energien zu stärken. Die Investitionen können jedoch an andere Standorte des Unternehmens oder an Dritte übertragen werden.
Mögliche Gegenleistungen
Die Maßnahmen müssen innerhalb von 48 Monaten umgesetzt werden, sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass das Vorhaben aus technischen Gründen länger benötigt.
Einen weiteren Bonus iHv. 10% auf den Beihilfebetrag können Unternehmen in Anspruch nehmen, die mindestens 80% des Gesamtinvestitionsbetrags (ökol. Gegenleistungen) in Maßnahmen zur Nachfrageflexibilität investieren. Von den zusätzlichen 10% müssen 75% in weitere ökol. Gegenleistungen reinvestiert werden.
Die Antragstellung des Industriestrompreises erfolgt jeweils im Folgejahr des eigentlichen Abrechnungsjahres. Anträge für den Zeitraum 2026 sind demnach im Kalenderjahr 2027 - voraussichtlich mit einer Frist zwischen Ende März und Ende September einzureichen. Die Beantragung erfolgt elektronisch über die Seiten des BAfA. Die Auszahlung des 2026er Antrags erfolgt voraussichtlich im Zeitraum September bis Dezember 2027.
Unternehmen müssen folgende Unterlagen einreichen:
In den Diskussionsanfängen wurde die gleichzeitige Beantragung des Industriestrompreises und der Strompreiskompensation ausgeschlossen. Mit dem Entwurf der Förderrichtlinie wurde die gleichzeitige Beantragung ermöglicht, jedoch nicht für die selben Energiemengen.
Konkret: Die bereits für die Strompreiskompensation berücksichtigten Strommengen dürfen bei der Berechnung/ Beantragung des Industriestrompreises nicht nochmals berücksichtigt werden. Da die Strommengen beider Privilegierungen nach unterschiedlichen Verfahren betrachtet werden (Produktionsebene vs. Unternehmensebene), ist ein entsprechendes Messkonzept und Mengentransparenz essentiell.
Bereits im Jahr 2026 ist die Antragsstellung im Jahr 2027 wie folgt vorzubereiten:
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Der Industriestrompreis ist eine auf 3 Jahre befristete Beihilfe für energieintensive Unternehmen, um den Strompreis anteilig zu senken. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und Nachteile im internationalen Markt ausgeglichen werden.
Die Beihilfe "Industriestrompreis" richtet sich grundsätzlich an Industriebetriebe mit deutschen Standorten und hohem Stromverbrauch, deren Branchen gemäß KUEBLL-Anhang 1, Teilliste 1 genannt sind, oder Unternehmen mit hoher Handels-/ Stromintensität auf Unionsebene. Der Industriestrompreis ist nicht für Haushalte verfügbar.
Die Höhe des Industriestrompreises wird jährlich neu durch den Referenzpreis zentral festgelegt und ist unabhängig der eigenen Strompreise der Unternehmen. Der Referenzpreis für 2026 liegt bei 87,44 EUR/MWh, das entspricht einer Entlastung iHv. 187.200 EUR pro 10 GWh.
Die Berechnung bezieht sich nur auf die reinen Energiepreise. Nicht berücksichtigt werden Steuern/ Abgaben/ Umlagen oder Netzentgelte.
Der Referenzpreis gilt für alle Unternehmen in Deutschland. Somit profitieren Unternehmen mit bereits niedrigeren Strompreisen stärker durch die Förderung als Unternehmen mit hohem Preisniveau. Kritiker bemängeln, dass der Industriestrompreis als Subvention falsche Anreize setzt, da vor allem große, stromintensive Konzerne von den Vergünstigungen profitieren, während kleinere oder handwerksnahe Betriebe nicht antragsberechtigt sind. Zudem wird die zeitliche Begrenzung auf drei Jahre als problematisch angesehen, da langfristige Planungen und Investitionen am Standort Deutschland dadurch erschwert werden und die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich beeinträchtigt werden kann. Die Gesamtkosten und das Preisniveau für Strom bleiben weiterhin ein zentrales Thema in der politischen Debatte.
Frist: 31. März - Meldepflicht für selbst verbrauchte Strommengen - § 19 StromNEV-Umlage.
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