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Energiepolitik

Kohleausstieg: Höhere Stromgesamtkosten für die energieintensive Industrie.

4. März 2020

Hintergrund.

Die Kohlekommission hatte im Januar 2019 ihren Abschlussbericht mit den Empfehlungen zu einer schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung vorgelegt. Im Beschluss werden zusätzlich zum vorgeschlagenen Zeitplan des beschleunigten Kohleausstiegs Maßnahmen erwähnt, die dafür sorgen sollen, dass mögliche Zusatzbelastungen für Stromendverbraucher möglichst gering ausfallen. Dabei werden neben Entlastungsmöglichkeiten für Haushalte und Gewerbe auch Ausgleichsmechanismen für stromintensive Industrieunternehmen genannt. Auf Seite 66 des Abschlussberichts heißt es: „Die Kommission hält es […] für erforderlich, ab 2023 für private und gewerbliche Stromverbraucher einen Zuschuss auf die Übertragungsnetzentgelte oder eine wirkungsgleiche Maßnahme zur Dämpfung des durch die beschleunigte Reduzierung der Kohleverstromung verursachten Strompreisanstieges zu gewähren. Aus heutiger Sicht ist zum Ausgleich dieses Anstiegs ein Zuschuss in Höhe von mindestens zwei Mrd. Euro pro Jahr erforderlich. Das exakte Volumen der Maßnahme wird im Rahmen der Überprüfung im Jahr 2023 ermittelt. Die Maßnahme ist im Bundeshaushalt zu verankern und beihilferechtlich abzusichern. Eine zusätzliche Umlage oder Abgabe auf den Strompreis erfolgt nicht.“

Über die Studie.

Im Zuge dessen stellt sich die Frage nach der Quantifizierung der Effekte des beschleunigten Kohleausstiegs auf die Stromkostenkomponenten. Ziel des EWI-Gutachtens ist es zu untersuchen, welchen Einfluss der im Beschluss vorgeschlagene, beschleunigte Kohleausstieg auf die einzelnen Komponenten der Stromkosten von Industrieunternehmen hat. Die Analyse kann als Grundlage für die mögliche Implementierung eines Ausgleichsmechanismus herangezogen werden, um die Zusatzbelastung stromintensiver Unternehmen durch den beschleunigten Kohleausstieg zu begrenzen. Die Bundesregierung hat hierzu bislang noch keinen Vorschlag veröffentlicht. Nach Informationen aus dem Ministerium gibt es wohl bereits Ideen, die derzeit zwischen Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium diskutiert werden.

Als für Industrieunternehmen relevante Stromkostenkomponenten, die von einem beschleunigten Kohleausstieg betroffen wären, hat das EWI den Großhandelsstrompreis, die Strompreiskompensation, die Netzentgelte und die EEG-Umlage identifiziert. Bekanntlich existieren für Industrieunternehmen individuelle Entlastungsregelungen.

Großhandelsstrompreise.

Ein Grund für den möglichen Anstieg der Großhandelsstrompreise sei die veränderte Merit-Order für die Kraftwerke am Markt. Komme es zu Stilllegungen von Braun- und Steinkohlekraftwerken, würden die Gaskraftwerke mit höheren Grenzkosten den Preis diktieren. Als Folge lege der Strompreis zu. Wie genau der Strompreis dann steigt, hänge von dem Ausbau der Erneuerbaren sowie von den Veränderungen im Strom-Außenhandel ab.

Strompreiskompensation.

Welche Auswirkungen die indirekten CO₂-Kosten im Großhandelsstrompreis für stromintensive Unternehmen haben würden, stehe noch nicht eindeutig fest. Denn der zur Berechnung der Höhe der Strompreiskompensation verwendete Emissionsfaktor werde für den Zeitraum ab 2021 noch von der EU-Kommission festgelegt. Würde der Emissionsfaktor aufgrund des beschleunigten Kohleausstiegs von der EU-Kommission auf einen niedrigeren Wert festgelegt als ohne den Kohleausstieg, bedeute dies, dass die Stromkosten für die kompensationsberechtigten Unternehmen steigen. Jedoch könne auch dieser Effekt nicht abschließend bewertet werden, da der Emissionsfaktor und dessen Berechnungsmethode für die Jahre nach 2020 noch nicht definiert seien, so das Gutachten.

Netzentgelte.

Die Netzentgelte könnten durch die veränderten Kosten für Netzausbau, Engpassmanagement und für die Vorhaltung von Reserven zur Sicherung der Markträumung beeinflusst werden. Zu welchen Teilen die Kosten der genannten Effekte und Maßnahmen auf einen beschleunigten Kohleausstieg zurückzuführen sind, sei zum jetzigen Zeitpunkt schwierig zu quantifizieren und daher nicht Bestandteil des EWI-Gutachtens.

EEG-Umlage.

Die EEG-Umlage finanziert den Differenzbetrag zwischen Börsenstrompreis und EEG-Vergütung (über die Einspeisevergütung oder das Marktprämienmodell). Unter der Annahme, dass ein beschleunigter Kohleausstieg keinen Einfluss auf die Kapazität und die Erzeugung erneuerbarer Energien hat, beeinflusse der Kohleausstieg die Höhe der Umlage nur über den Strompreis. Steigt der Großhandelsstrompreis aufgrund des beschleunigten Kohleausstiegs an, sinke der auszugleichende Differenzbetrag, so das EWI. In der Konsequenz sinke die EEG-Umlage, wobei dies keiner allgemeingültigen Prognose zur Entwicklung der EEG-Umlage entspreche, sondern sich ausschließlich auf die Auswirkungen eines beschleunigten Kohleausstiegs auf die Umlage bezieht. Wenn der beschleunigte Kohleausstieg die Höhe der EEG-Umlage nur über die Veränderung des Großhandelsstrompreises beeinflusst, kann der Effekt basierend auf den Methoden zur Quantifizierung des Effekts auf den Großhandelsstrompreis abgeschätzt werden.

Fazit.

Eine Quantifizierung der Effekte des Kohleausstiegs auf Großhandelsstrompreise, Strompreiskompensation, Netzentgelte und EEG-Umlage ist teilweise schwierig. Die Großhandelspreise werden tendenziell steigen, ebenso wie die Netzentgelte. Die EEG-Umlage würde hingegen sinken, als indirekter Effekt aus der Strompreissteigerung. Entscheidend für die Industrieunternehmen ist, dass die Bundesregierung zeitnah einen konkreten Vorschlag unterbreitet, wie die Industrieunternehmen im Zuge des Kohleausstiegs konkret entlastet werden sollen.

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