BesAR-Frist: BAFA hält am 30. Juni fest, lässt aber Corona-bedingte Ausnahmen zu.
BAFA-Merkblatt: Die wichtigsten Änderungen für das Antragsjahr 2020.
Kulanz bei Meldefristen ist zwingend notwendig.
Ob Ausnahmen bei der EEG-Umlage oder besondere Regelungen bei den Netzentgelten: viele wichtige Meldefristen für Unternehmen fallen in die aktuelle Pandemie-Situation. Zu diesem Thema äußerte sich Dennis Becher in einem Interview mit energate.
energate: Herr Becher, für Unternehmen fallen in die aktuelle Pandemie-Situation viele energierelevante Meldefristen. Das BAFA kündigt bei der Besonderen Ausgleichsregelung für die EEG-Umlage nun Entgegenkommen an. Wie bewerten Sie das?
Dennis Becher: Zunächst einmal, die Besondere Ausgleichsregelung hat für den Industriestandort Deutschland eine hohe Relevanz. Sie entlastet stromkostenintensive Unternehmen um geschätzte 5,5 Mrd. Euro pro Jahr. Wenn aus dieser Entlastung eine Belastung würde, ist das für viele Unternehmen existenzgefährdend, etwa in der Stahlbranche. Insofern sind die umsichtigen Reaktionen der Behörden zu begrüßen, jedoch auch zwingend notwendig.
energate: Reicht die Ankündigung aus?
Dennis Becher: Es muss sichergestellt werden, dass die antragsberechtigen Unternehmen rechtzeitig ihren Begrenzungsbescheid erhalten, um auch ab Januar 2021 lediglich eine reduzierte EEG-Umlage zahlen zu müssen. Sollte dies nicht möglich sein, muss über vorläufige Begrenzungsbescheide nachgedacht werden, die übergangsweise eine reduzierte EEG-Umlage sicherstellen. Aber so weit sind wir noch nicht.
energate: Was müssen Unternehmen nun beachten?
Dennis Becher: Das BAFA lässt Ausnahmen bei den fristrelevanten Unterlagen zu, was jedoch nicht als Freibrief missverstanden werden darf. Die Antragsteller auf Besondere Ausgleichsregelung sollten alles daransetzen, den Antrag – wenn auch unvollständig – bis zum 30. Juni einzureichen. Wenn es Corona-bedingt zu Verzögerungen bei den fristrelevanten Unterlagen kommt, dann wird das BAFA den Unternehmen daraus keinen Strick drehen.
energate: Wie sieht es bei der Zertifizierung des Energiemanagementsystems aus, welches für die Besondere Ausgleichregelung ebenfalls notwendig ist?
Dennis Becher: Unternehmen, die bereits über ein gültiges Zertifikat verfügen, haben an dieser Stelle kein Problem. Liegt das Zertifikat noch nicht vor oder hat das jährliche Überwachungsaudit noch nicht stattgefunden, können die Corona-Umstände dazu führen, dass das auch bis zur Ausschlussfrist am 30. Juni nicht gelingen wird. Hier will das Bafa Milde walten lassen. Der Antrag auf Besondere Ausgleichsregelung muss ferner von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden.
energate: Wirtschaftsprüfer können aktuell in der Regel keine Vor-Ort-Begehungen machen. Gibt es Alternativen?
Dennis Becher: Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat bereits Lösungsansätze entwickelt und will auch Videokonferenzen, virtuelle Unternehmensrundgänge oder sogar den Einsatz von Drohnen zulassen. Um diese Alternativen abzustimmen, sollten die Antragsteller frühzeitig auf ihren Wirtschaftsprüfer zugehen. Im Fall der Fälle dürfen die Unternehmen im Übrigen nicht vergessen, dem Bafa die Gründe für die verspätete Einreichung der fristrelevanten Dokumente spätestens mit der Antragstellung darzulegen.
energate: Welche anderen Fristen sind neben der Besonderen Ausgleichsregelung betroffen?
Dennis Becher: Neben der Besonderen Ausgleichsregelungen können Industrieunternehmen zahlreiche andere Privilegien in Anspruch nehmen, die ebenfalls von zentraler Bedeutung für ihre Wettbewerbsfähigkeit sind. Beispielhaft seien hier die Strompreiskompensation, die Reduzierung der KWK-Umlage oder der NEV-Umlage oder auch die Befreiung von der Stromsteuer genannt. Zu den Empfängern der Anträge gehören die Dehst, die Hauptzollämter, das BAFA und die Bundesnetzagentur sowie die Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber. Nach aktuellem Stand ergreifen alle Beteiligten angemessene Maßnahmen im Umgang mit der Corona-Krise. Die zuständigen Ministerien und Behörden müssen die Entwicklung aber weiterhin genau im Blick haben und Unternehmen, die aus Corona-Gründen energierelevante Fristen nicht einhalten können, entgegenkommen.
energate: Wie sieht es beim Nationalen Emissionshandel für Brennstoffe aus. Der soll eigentlich im kommenden Jahr starten. Ist das in der aktuellen Lage realistisch?
Dennis Becher: Für den Start des Brennstoffemissionshandels fehlen noch 14 Durchführungsverordnungen, die die Bundesregierung auf den Weg bringen muss. Die sollen etwa regeln, wie Anträge zu stellen sind, welche Unternehmen überhaupt betroffen sind und wie etwa Doppelbelastungen mit dem bestehenden EU-Emissionshandel vermieden werden. Vieles ist noch nicht konkret. Die Frage ist, ob die Bundesregierung es in der aktuellen Lage schafft, diese Dinge rechtzeitig auf den Weg zu bringen.
energate: Bis wann müssten die Verordnungen vorliegen?
Dennis Becher: Wenn das bis spätestens Herbst nicht klappt, sollte man über eine Verschiebung beim Brennstoffemissionshandel nachdenken.
Die Fragen stellte Karsten Wiedemann, energate-Büro Berlin.
BesAR-Frist: BAFA hält am 30. Juni fest, lässt aber Corona-bedingte Ausnahmen zu.
BAFA-Merkblatt: Die wichtigsten Änderungen für das Antragsjahr 2020.
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