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Energiepolitik

Neue Kleine Anfrage zur EEG-Umlage und zum BEHG: FDP greift enplify-Beitrag auf.

28. Aug. 2020

Zum wiederholten Mal hat die Bundestagsfraktion der Liberalen auf Initiative der Abgeordneten Sandra Weeser eine Kleine Anfrage zum Thema EEG-Umlage an die Bundesregierung gestellt, diesmal im Kontext der Einführung des nationalen Emissionshandels im nächsten Jahr. Dabei beziehen sich die Liberalen auf den Namensartikel von enplify-Vorstand Dennis Becher im Tagesspiegel Background („Etikettenschwindel mit der EEG-Umlagesenkung“, erschienen am 15. Juni 2020). Die Fragen, die in weiten Teilen die beschlossene Fixierung der EEG-Umlage auf 6,5 ct/kWh (2021) bzw. 6,0 ct/kWh (2022) im Zusammenhang mit dem EU-Beihilferecht adressieren, sind industriepolitisch von großer Relevanz. Die Bundesregierung muss grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen Stellung zu den Fragen der Opposition nehmen. Wir werden wieder berichten, sobald uns die Antworten vorliegen.

In Bezug auf die für viele Unternehmen existenznotwendige Besondere Ausgleichsregelung fragt die FDP, ob die Bundesregierung plant, den Einfluss der corona-bedingten Stromverbrauchsrückgänge bei der für die Besondere Ausgleichsregelung relevanten maßgeblichen Stromkosten und damit auf die Stromkostenintensität zu berücksichtigen, um zu vermeiden, dass Unternehmen wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie ihren Anspruch auf die Besondere Ausgleichsregelung verlieren. Eher grundsätzlicher Natur ist die Frage nach den Maßnahmen der Bundesregierung, um den EEG-Umlagen-Mechanismus zukünftig „krisenfest“, d.h. weniger anfällig für starke Strompreis- und Stromverbrauchsschwankungen, zu gestalten. Für die Industrie wird auch interessant sein, wie die Bundesregierung auf die Frage reagiert, ob die Bundesregierung abseits der EEG-Umlage für das Jahr 2021 mit steigenden, stabilen oder sinkenden Stromnebenkosten (Steuern, Abgaben, Umlagen, Netzentgelte) für Unternehmen rechnet.
 
Darüber hinaus fragen die Energiepolitiker der Liberalen nach den voraussichtlichen Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel und ob der im Konjunkturpakets mit 11 Mrd. € angegebene Finanzbedarf für die Fixierung der EEG-Umlage zusätzlich zu den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel zu verstehen ist. Gefragt wird auch, auf welchen Betrag die EEG-Umlage 2021 und 2022 steigen würde, wenn die Bundesregierung keine zusätzlichen Mittel im Rahmen des Konjunkturpakets zur Verfügung stellen würde – das ist besonders spannend, da enplify hierzu eine viel beachtete Kurzstudie erstellt hatte. Mit Spannung erwartet werden kann auch die Antwort auf die Frage, von welchem konjunkturellen Impuls denn die Bundesregierung für 2021 durch die Fixierung der EEG-Umlage auf 6,5 ct/kWh ausgeht.
 
Die letzten beiden Punkten des Fragenkataloges sind im Übrigen „überholt“, da hier zwischenzeitlich Abhilfe geschaffen wurde, indem die Beihilferegeln für Unternehmen in Schwierigkeiten durch die EU-Kommission auch für die Umweltschutz- und Energiebeihilfen angepasst wurden. Demnach dürfen Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, entgegen der ursprünglichen Regelung, bis zum 30. Juni 2021 weiterhin Beihilfen z.B. aus der Stromsteuer oder Besonderer Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen.

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