Veröffentlichung Energienebenkosten 2026
„Der europäische Emissionshandel ist ein sehr komplexer Markt.“
BEHG 2026: CO₂-Preis im Preiskorridor (55–65 EUR/t) – so geben Energielieferanten die Kosten weiter
Seit 2026 wechselt der nationale Emissionshandel (nEHS), basierend auf den Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) von festen CO₂-Preisen in ein Auktionsmodell mit Preiskorridor. Folgend fassen wir zusammen, wie die Zertifikatsbeschaffung 2026/2027 funktioniert – und was die Abrechnungspraxis der Energielieferanten zeigen.
Im nationalen Emissionshandel (nEHS/BEHG) gilt 2026 ein Preiskorridor von 55 bis 65 EUR/t CO₂. Die nationalen Emissionszertifikate werden über Versteigerungen ausgegeben und der Preis bildet sich dabei innerhalb dieses Korridors. Damit endet die bisherige Festpreisphase, die bis einschließlich 2025 galt. Im Jahr 2026 beginnt der Übergang zur Auktionslogik. Nach aktuellem EU‑Fahrplan soll der Wechsel zum EU‑ETS 2 grundsätzlich ab 2027 starten, mit der Möglichkeit einer Verschiebung auf 2028. Dadurch werden 2026 und gegebenenfalls 2027 zu klaren Übergangsjahren. Viele Marktbeobachter erwarten eine hohe Nachfrage in den Auktionen. Dadurch könnte sich der Auktionspreis häufig nahe 65 EUR/t bewegen, also am oberen Ende des Preiskorridors. Abhängig von der gewählten Eindeckungsstrategie kommen zwei zusätzliche Preisorientierungen hinzu: Der Festpreisverkauf zu 68 EUR/t für die Restbedarfsdeckung sowie gegebenenfalls der Nachkauf zu 70 EUR/t, der in der Praxis meist bis etwa 10 Prozent des Bedarfs im Rahmen der Nachkaufregel möglich ist. Aus diesen Faktoren ergibt sich je nach Portfolio des Lieferanten häufig ein durchschnittlicher Beschaffungspreis im Bereich von ungefähr 65 bis 70 EUR/t. Welcher CO₂‑Preis Ihnen in Rechnung gestellt wird, hängt in erster Linie vom jeweiligen Vertrag, der zugrunde liegenden Preisformel und der Portfoliobewirtschaftung des Lieferanten ab. Ausnahme: Der Abnehmer ist selbst Inverkehrbringer und beschafft die nationalen Emissionszertifikate eigenständig. In diesem Fall trägt der Kunde die unmittelbare Preisverantwortung. Wie werden BEHG-Kosten 2026 an Kunden weitergegeben und wie transparent ist die Abrechnung?
Zunächst soll ein vorläufiger CO2-Preis von rund 65 EUR/t berechnet werden. Für 2026 zeichnet sich über viele Anbieter hinweg ein ähnliches Vorgehen ab: Häufig wird zunächst ein vorläufiger CO2-Preis von etwa 65 EUR/t berechnet. Später erfolgt eine Nachberechnung, abhängig von der tatsächlichen Beschaffung und Marktentwicklung. Mehrere Lieferanten halten eine nachträgliche Preissenkung in der Praxis für eher unwahrscheinlich, je nach Vertrag und Portfolio.
Der Einfluss von Kunden ist oft begrenzt, da Lieferanten nationale Emissionszertifikate bzw. BEHG-Zertifikate in der Regel für ihr gesamtes Portfolio beschaffen. Individuelle Modelle wie eine kundenspezifische Beschaffung oder ein eigenes Timing gelten nach Angaben einzelner Anbieter nur für sehr große Abnehmer als realistisch.
Es gibt Ausnahmen: Einige Lieferanten bieten je nach Vertragsgestaltung Fixpreise wie 65, 67 oder 68 EUR/t an, ohne spätere Verrechnung. Das erhöht die Planbarkeit, sollte aber zur eigenen Risiko- und Beschaffungsstrategie passen.
Zusätzliche Entgelte für das Management der BEHG-Zertifikate im laufenden Jahr erheben die meisten Lieferanten nicht. In unseren Gesprächen fiel ein Anbieter negativ auf, der eine zusätzliche Abrechnungsgebühr erheben möchte. Dieses Thema sollte in Angeboten und Verträgen ausdrücklich abgefragt und eindeutig ausgewiesen werden.
Für die Zeit ab EU-ETS 2 (voraussichtlich 2027/2028) gibt es bislang keinen einheitlichen Marktstandard. Lieferanten diskutieren verschiedene Vertragslogiken. Entscheidend wird sein, wer die Zertifikate beschafft, wie Preisrisiken verteilt werden und ob Hedging möglich ist:
Viele Lieferanten rechnen damit, dass es noch 1-2 Jahre dauert bis sich standardisierte ETS-2-Vertragsmodelle etablieren. Für Ausschreibungen mit Lieferjahren ab 2027 oder 2028 lohnt es sich, früh Transparenz zur Abrechnungslogik der CO2-Kosten einzufordern. Zusatzkosten wie Abrechnungsgebühren sollten separat ausgewiesen werden. Zudem kann es sinnvoll sein, vertraglich eine Option zur Selbstbeschaffung (Beistellung) der Zertifikate oder eine Wahl zwischen Fixpreis- und marktbasierter Abrechnung festzuhalten.
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„Der europäische Emissionshandel ist ein sehr komplexer Markt.“
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