Ihre Referenten.
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Nathalie LabuvéSenior Manager
enplify -
Christoph KochCOO
Hochhuth GmbH -
Dr. Andreas GablerPartner
Hoffmann Liebs Rechtsanwälte
Mess- und Schätzkonzept erstellen und Erklärung gem. § 62b EEG abgeben.
Freitag, 02. Juli 2021, 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
In aller Kürze.
Das Webinar hilft Ihnen:
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Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos. Wir freuen uns Sie!
Über das Webinar.
Insbesondere im Rahmen einer EEG-Privilegierung, aber auch zum Erhalt praktisch aller anderen energiewirtschaftlichen Begünstigungen (z.B. Begrenzung der StromNEV-Umlage) müssen Unternehmen sogenannte Drittstrommengen abgrenzen. Kurz vor dem Jahreswechsel hatte der Gesetzgeber die Übergangsregelung des § 104 Abs. 10 EEG und damit die Frist für die Erstellung eines Mess- und Schätzkonzeptes um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Diese Zeit gilt es nun zu nutzen, um - je nach Umsetzungsstand im Unternehmen - das Mess- und Schätzkonzept zu erstellen, optimieren oder finalisieren. Denn ab 2022 gilt die strenge Pflicht zur Erfassung der Strommengen mittels mess- und eichrechtskonformen Messeinrichtungen. Das Mess- und Schätzkonzept muss demnach zum 31. Dezember 2021 umgesetzt sein und die Erklärung gem. § 62b EEG, z.B. in den Fällen der Besonderen Ausgleichsregelung gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB), im Februar bzw. Mai 2022 abgegeben werden.
Wir zeigen in unserem interdisziplinären Webinar, das wir gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Hochhuth ("MESSDAS") und der Wirtschaftskanzlei Hoffmann Liebs anhand von praxisrelevanten Beispielen auf, wie Sie bei der unternehmensindividuellen Erstellung Ihres Mess- und Schätzkonzeptes regelkonform und möglichst kostenoptimiert vorgehen sollten. Wir erläutern, welche rechtlichen Anforderungen an das Mess- und Schätzkonzept bzw. die Erklärung gem. § 62b EEG gestellt werden, damit Ihr Mess- und Schätzkonzept von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden kann. Schließlich gehen wir auch auf die technischen Anforderungen an das Mess- und Schätzkonzept ein, denn die die mess- und eichrechtskonforme Umsetzung muss allerspätestens Ende Dezember 2021 stehen.
Mit Nathalie Labuvé (enplify), Christoph Koch (Hochhuth) und Dr. iur. Andreas Gabler (Hoffmann Liebs) stehen Ihnen drei Mess- und Schätzkonzept-Experten Rede und Antwort.
Nathalie Labuvé verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung als Antragstellerin in komplexen Industriesituationen und hat sich intensiv mit dem BNetzA-Leitfaden zum Messen und Schätzen beschäftigt.
Dr. Andreas Gabler ist seit Jahren auf die energierechtliche Beratung von Unternehmen spezialisiert und als Mitherausgeber des EEG-Handkommentars Baumann / Gabler / Günther ausgewiesener Fachmann für Anträge auf Besondere Ausgleichsregelung.
Christoph Koch ist COO bei der Hochhuth GmbH und bringt als Vertreter eines führenden Anbieters von Energiemanagement-Software („MESSDAS“) energietechnische Expertise einbringen. Denn bei der Umsetzung des Mess- und Schätzkonzepts, die zwingend bis zum 31. Dezember 2021 erfolgen muss, stellen sich auch immer wieder technische Fragen.
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Messen und Schätzen mit enplify.
enplify ist der kundenorientierte Partner für intelligente Lösungen im Bereich der ganzheitlichen Energiekostenoptimierung und ein Spezialist für praxistaugliche und kostenoptimierte Mess- und Schätzkonzepte. Wir stehen in regelmäßigen Austausch zu Behörden, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Verbänden, Politik und Messgeräteherstellern. Als einzige Energieberatung hat sich enplify mit einer eigenen Stellungnahme an der Konsultationsphase der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Hinweispapier "Messen und Schätzen" beteiligt und dabei auch die Praxisprobleme unserer Kunden aufgegriffen. Wir haben mehrfach öffentlichkeitswirksam auf Praxisprobleme bei diesem hoch relevanten "Nischenproblem" aufmerksam gemacht. Außerdem haben wir - bis heute als einzige Institution - eine konkrete Schätzung für den hohen administrativen Aufwand der Regelungen zur Drittmengenabgrenzung veröffentlicht. Außerdem haben wir einen pragmatischen und mit der BNetzA abgestimmten Lösungsansatz für die Drittenmengenabgrenzung von Druckern und Getränkeautomaten entwickelt, der sich auch im finalen BNetzA-Leitfaden wiederfindet.
Ausgewählte Beiträge zum Thema.
Was muss bis wann vorliegen? Ausführliches enplify-Interview mit EEG-Experte Dr. Andreas Gabler zu den rechtlichen Anforderungen an ein EEG-konformes „Mess- und Schätzkonzept“ und zur Rechtsnatur des BNetzA-Leitfadens.
Die am 8. Oktober 2020 veröffentlichte finale Version des Hinweispapiers „Messen und Schätzen“ hält für die betroffenen Unternehmen wichtige Erleichterungen bereit. Das ist das Ergebnis einer ersten enplify-Analyse des 85-seitigen Dokuments, das nun offiziell „Leitfaden“ heißt.
Das lange Warten hat ein Ende: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Oktober 2020 die finale Version des Hinweispapiers "Messen und Schätzen" auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Zu beiden Konstellationen hat enplify nach einem konstruktiven Austausch mit der BNetzA gute Nachrichten: Mit den entsprechenden Nachweisen müssen Multifunktionsdrucker und kleinere Getränkeautomaten nicht geschätzt oder aufwendig geeicht gemessen und abgegrenzt werden.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die erwarteten Merkblätter für stromkostenintensive Unternehmen im Antragsverfahren auf Besondere Ausgleichsregelung 2020 veröffentlicht - und hält beim Thema Strommengenabgrenzung sehr bedeckt.
Pünktlich zum Fristende hat enplify gestern im Rahmen der Konsultationsphase eine umfassende Stellungnahme zum BNetzA-Hinweispapier „Messen und Schätzen“ eingereicht, um auf wichtigen Änderungsbedarf aus Sicht von Industrieunternehmen hinzuweisen.
Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.
Suchen Sie nach einem kompetenten Partner, der Ihrem Unternehmen zu mehr energiewirtschaftlicher Effizienz verhilft? Möchten Sie erfahren, wie enplify Sie bei Energiebeschaffung, Energienebenkosten, Green Energy und Energiecontrolling oder eben beim Thema Energiepreisbremsen entlasten kann? Dann lassen Sie uns ins Gespräch kommen. Wir freuen uns auf Sie!