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Mess- und Schätzkonzept erstellen und Erklärung gem. § 62b EEG abgeben.

Freitag, 02. Juli 2021, 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr

In aller Kürze.

Das Webinar hilft Ihnen:

  • ein regelkonformes und kostenoptimiertes Mess- und Schätzkonzept für Ihr Unternehmen auf Basis des im Oktober 2020 veröffentlichten BNetzA-Leitfadens zum Messen und Schätzen rechtzeitig bis zum 31. Dezember 2021 zu erstellen,
  • eine an den gesetzlichen Anforderungen orientierte Erklärung gem. § 62b EEG abzugeben,
  • die technischen und rechtlichen Anforderungen an die mess- und eichrechtskonformer Messeinrichtungen zu berücksichtigen.

Das Webinar richtet sich an:

  • alle Unternehmen, die energiewirtschaftliche Privilegien in Anspruch nehmen (z.B. Besondere Ausgleichsregelung, StromNEV-Umlage),
  • Antragsteller,
  • Energiemanager.

Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos. Wir freuen uns Sie!

Über das Webinar.

Insbesondere im Rahmen einer EEG-Privilegierung, aber auch zum Erhalt praktisch aller anderen energiewirtschaftlichen Begünstigungen (z.B. Begrenzung der StromNEV-Umlage) müssen Unternehmen sogenannte Drittstrommengen abgrenzen. Kurz vor dem Jahreswechsel hatte der Gesetzgeber die Übergangsregelung des § 104 Abs. 10 EEG und damit die Frist für die Erstellung eines Mess- und Schätzkonzeptes um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Diese Zeit gilt es nun zu nutzen, um - je nach Umsetzungsstand im Unternehmen - das Mess- und Schätzkonzept zu erstellen, optimieren oder finalisieren. Denn ab 2022 gilt die strenge Pflicht zur Erfassung der Strommengen mittels mess- und eichrechtskonformen Messeinrichtungen. Das Mess- und Schätzkonzept muss demnach zum 31. Dezember 2021 umgesetzt sein und die Erklärung gem. § 62b EEG, z.B. in den Fällen der Besonderen Ausgleichsregelung gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB), im Februar bzw. Mai 2022 abgegeben werden.

Wir zeigen in unserem interdisziplinären Webinar, das wir gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Hochhuth ("MESSDAS") und der Wirtschaftskanzlei Hoffmann Liebs anhand von praxisrelevanten Beispielen auf, wie Sie bei der unternehmensindividuellen Erstellung Ihres Mess- und Schätzkonzeptes regelkonform und möglichst kostenoptimiert vorgehen sollten. Wir erläutern, welche rechtlichen Anforderungen an das Mess- und Schätzkonzept bzw. die Erklärung gem. § 62b EEG gestellt werden, damit Ihr Mess- und Schätzkonzept von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden kann. Schließlich gehen wir auch auf die technischen Anforderungen an das Mess- und Schätzkonzept ein, denn die die mess- und eichrechtskonforme Umsetzung muss allerspätestens Ende Dezember 2021 stehen.

Mit Nathalie Labuvé (enplify), Christoph Koch (Hochhuth) und Dr. iur. Andreas Gabler (Hoffmann Liebs) stehen Ihnen drei Mess- und Schätzkonzept-Experten Rede und Antwort.

Nathalie Labuvé verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung als Antragstellerin in komplexen Industriesituationen und hat sich intensiv mit dem BNetzA-Leitfaden zum Messen und Schätzen beschäftigt.

Dr. Andreas Gabler ist seit Jahren auf die energierechtliche Beratung von Unternehmen spezialisiert und als Mitherausgeber des EEG-Handkommentars Baumann / Gabler / Günther ausgewiesener Fachmann für Anträge auf Besondere Ausgleichsregelung.

Christoph Koch ist COO bei der Hochhuth GmbH und bringt als Vertreter eines führenden Anbieters von Energiemanagement-Software („MESSDAS“) energietechnische Expertise einbringen. Denn bei der Umsetzung des Mess- und Schätzkonzepts, die zwingend bis zum 31. Dezember 2021 erfolgen muss, stellen sich auch immer wieder technische Fragen.

Ihre Referenten.

  • Nathalie Labuvé
    Nathalie Labuvé
    Senior Manager
    enplify
  • Christoph Koch
    Christoph Koch
    COO
    Hochhuth GmbH
  • Andreas Gabler
    Dr. Andreas Gabler
    Partner
    Hoffmann Liebs Rechtsanwälte

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Ihre Kontaktdaten

Messen und Schätzen mit enplify.

enplify ist der kundenorientierte Partner für intelligente Lösungen im Bereich der ganzheitlichen Energiekostenoptimierung und ein Spezialist für praxistaugliche und kostenoptimierte Mess- und Schätzkonzepte. Wir stehen in regelmäßigen Austausch zu Behörden, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Verbänden, Politik und Messgeräteherstellern. Als einzige Energieberatung hat sich enplify mit einer eigenen Stellungnahme an der Konsultationsphase der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Hinweispapier "Messen und Schätzen" beteiligt und dabei auch die Praxisprobleme unserer Kunden aufgegriffen. Wir haben mehrfach öffentlichkeitswirksam auf Praxisprobleme bei diesem hoch relevanten "Nischenproblem" aufmerksam gemacht. Außerdem haben wir - bis heute als einzige Institution - eine konkrete Schätzung für den hohen administrativen Aufwand der Regelungen zur Drittmengenabgrenzung veröffentlicht. Außerdem haben wir einen pragmatischen und mit der BNetzA abgestimmten Lösungsansatz für die Drittenmengenabgrenzung von Druckern und Getränkeautomaten entwickelt, der sich auch im finalen BNetzA-Leitfaden wiederfindet.

aus unserem Blog

Ausgewählte Beiträge zum Thema.

"Mit am Gesetz orientierten Mess- und Schätzkonzept auf der sicheren Seite“.

Was muss bis wann vorliegen? Ausführliches enplify-Interview mit EEG-Experte Dr. Andreas Gabler zu den rechtlichen Anforderungen an ein EEG-konformes „Mess- und Schätzkonzept“ und zur Rechtsnatur des BNetzA-Leitfadens.

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„Chapeau, BNetzA“: Erste Einschätzungen zum neuen BNetzA-Leitfaden.

Die am 8. Oktober 2020 veröffentlichte finale Version des Hinweispapiers „Messen und Schätzen“ hält für die betroffenen Unternehmen wichtige Erleichterungen bereit. Das ist das Ergebnis einer ersten enplify-Analyse des 85-seitigen Dokuments, das nun offiziell „Leitfaden“ heißt.

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BNetzA veröffentlicht finales Hinweispapier "Messen und Schätzen".

Das lange Warten hat ein Ende: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Oktober 2020 die finale Version des Hinweispapiers "Messen und Schätzen" auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

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Neuigkeiten zur Abgrenzung von Druckern und Getränkeautomaten.

Zu beiden Konstellationen hat enplify nach einem konstruktiven Austausch mit der BNetzA gute Nachrichten: Mit den entsprechenden Nachweisen müssen Multifunktionsdrucker und kleinere Getränkeautomaten nicht geschätzt oder aufwendig geeicht gemessen und abgegrenzt werden.

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BAFA hält sich bei Drittmengenabgrenzung zurück.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die erwarteten Merkblätter für stromkostenintensive Unternehmen im Antragsverfahren auf Besondere Ausgleichsregelung 2020 veröffentlicht - und hält beim Thema Strommengenabgrenzung sehr bedeckt.

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enplify reicht Stellungnahme zum BNetzA-Hinweispapier ein.

Pünktlich zum Fristende hat enplify gestern im Rahmen der Konsultationsphase eine umfassende Stellungnahme zum BNetzA-Hinweispapier „Messen und Schätzen“ eingereicht, um auf wichtigen Änderungsbedarf aus Sicht von Industrieunternehmen hinzuweisen.

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