So senken Unternehmen ihre Stromkosten durch das Hochlastzeitfenster: Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 S.1 StromNEV
Begrenzung der KWK- und Offshore-Netzumlage (Besondere Ausgleichsregelung)
Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen die Stromnetzentgelte - kommt die Reduzierung bei niedrigeren Spannungsebenen an?
Am 1. Oktober 2025 haben die 4 deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) TenneT, TransnetBW, 50Hertz & Amprion die vorläufigen, bundeseinheitlichen Strom-Netznutzungsentgelte für das Jahr 2026 veröffentlicht.
Bereits einige Tage zuvor wurde von einer deutlichen Senkung der Entgelte aufgrund eines Bundeszuschusses gesprochen. Die nun veröffentlichten Entgelte bestätigen eine Reduzierung, die jedoch von dem Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro der Bundesregierung abhängig sind. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Entgelte ist das entsprechende Gesetz noch nicht beschlossen - sodass weiterhin Unsicherheit bis zu der Veröffentlichung der verbindlichen Entgelte herrscht.
Der entsprechende Arbeitspreis sinkt um 48% auf 0,69 ct/kWh. Somit ist zumindest auf der Höchstspannungsebene die Reduzierung von über 50% tatsächlich eingetreten.
Bis spätestens 15. Oktober werden auch die Verteilnetzbetreiber die vorläufigen Netznutzungsentgelte der übrigen Spannungsebenen veröffentlicht. Abzuwarten bleibt, ob der Zuschuss auch bei den niedrigeren Spannungsebenen ankommt.
enplify wird Sie wie immer entsprechend darüber informieren und steht für individuelle Beratungen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach bei Bedarf an.
So senken Unternehmen ihre Stromkosten durch das Hochlastzeitfenster: Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 S.1 StromNEV
Begrenzung der KWK- und Offshore-Netzumlage (Besondere Ausgleichsregelung)
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