So senken Unternehmen ihre Stromkosten durch das Hochlastzeitfenster: Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 S.1 StromNEV
Begrenzung der KWK- und Offshore-Netzumlage (Besondere Ausgleichsregelung)
Stromnetzentgelte auf der Höchstspannungsebene sollen um 55% fallen.
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) werden die Netzentgelte im kommenden Jahr um über 50 Prozent senken. Das berichtet die „F.A.Z.“ und beruft sich dabei auf vorläufige Berechnungen der ÜNB, die der „F.A.Z“ vorliegen sollen. Als Hauptgrund für diese positive Entwicklung wird der vorgesehene Bundeszuschuss zu den Netzentgelten in Höhe von 6,5 Milliarden Euro genannt, den die Bundesregierung für 2026 an die ÜNB auszahlen will. Am 1. Oktober müssen die Entgelte für die Nutzung der „Stromautobahnen“ offiziell gemeldet werden, spätestens am 15. Oktober melden dann die Verteilnetzbetreiber ihre zunächst vorläufigen Netznutzungsgebühren, die auf Basis der ÜNB-Vorgaben berechnet werden. Anders als die deutschlandweit einheitlichen ÜNB-Netzentgelte unterliegen die Netzentgelte auf der Verteilerebene unterschiedlichen regionalen Einflussfaktoren und weichen teils deutlich voneinander ab. Es lässt sich daher nicht ganz genau im Voraus ableiten, wie stark jeder Netzkunde von der angekündigten Senkung auf der ÜNB-Ebene wird profitieren können; die Tendenz geht aber in Summe von einer Entlastung aus.
Große Industrieunternehmen auf der Höchstspannungsebene, die nicht an die Weiterverteilerebene angeschlossen sind, würden – Stand jetzt – durch die Netzentgeltsenkung laut dem „F.A.Z“-Bericht etwa 55 Prozent weniger zahlen müssen als bisher. Statt 1,05 Cent pro Kilowattstunde fielen nur noch 0,47 Cent für sie an. Verteilnetzbetreiber, an die die Übertragungsnetzentgelte durchgereicht werden, würden rund drei Cent/kWh weniger, also 2,13 Cent, zahlen müssen – ein Minus von 58 Prozent. Diese Berechnungen bilden jedoch nur den Durchschnitt ab. Welche Auswirkungen sich im kommenden Jahr für jeden Einzelnen ergeben, wird sich im Extremfall erst am Jahresende zeigen, wenn die Verteilnetzbetreiber ihre endgültigen Netzgebühren veröffentlichen müssen. Am Beispiel des Jahres 2025 wird deutlich, wie unterschiedlich die individuelle Ent- oder Belastung ausfallen kann. Bei den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern bedeutete das konkret, dass die Netzentgelte auf der Höchstspannungsebene (380 kV) um ca. 11 % gefallen, auf der darunterliegenden Stufe (Umspannung auf Hochspannung) dagegen um ca. 18 % gestiegen sind. Somit relativiert sich schnell der damals in Summe betrachtet kommunizierte durchschnittliche Anstieg von 3,4 %, der je nach Anschlusssituation eine andere Wirkung entfalten kann. Ähnlich sah die Situation damals bei einem der größten Verteilnetzbetreibern Westnetz aus. Während Kunden, die in der Spannungsebene HS/MS angesiedelt sind, einen durchschnittlichen Preisanstieg von 14 % verkraften musste, fielen die Preise auf der Mittelspannungsebene leicht um etwa zwei Prozentpunkte.
Die Wirtschaft zeigte sich laut dem „F.A.Z“-Bericht erfreut. „Es ist eine gute Nachricht, dass der staatliche Zuschuss zu einer erheblichen Senkung der Übertragungsnetzentgelte führt, gerade für große Industriekunden ist das eine beträchtliche Entlastung“, sagt Achim Dercks, Vizechef der Deutschen Industrie- und Handelskammer DIHK. Für die meisten Betriebe machten die Übertragungsentgelte jedoch nur einen Teil der Netzkosten aus. In vielen Regionen stiegen die Belastungen sogar, weil die Ausbaukosten für die Verteilnetze zunähmen. „Wichtig ist deshalb, dass die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag versprochen, die Stromsteuer für alle senkt, nicht nur für das produzierende Gewerbe“, so Dercks. „Hier braucht es dringend eine Kurskorrektur, noch im Haushalt für das Jahr 2026.“ Auch die Chefin des Energieverbands BDEW, Kerstin Andreae, sagte: „Wir begrüßen diese Maßnahme zur Senkung der Strompreise.“ Die Netzentgeltentlastungen kämen aber regional sehr unterschiedlich an.
Wie zu Beginn genannt, müssen die ÜNB-Entgelte Anfang Oktober veröffentlicht werden, Mitte des Monats folgen dann die Verteilnetzbetreiber mit der nachgelagerten Ebene. Zu diesem Zeitpunkt werden dann auch die meisten Sätze für Steuern und Abgaben kommuniziert, die ab Januar 2026 gelten sollen. enplify wird Sie wie immer entsprechend darüber informieren und steht für individuelle Budgetbewertungen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach bei Bedarf an.
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