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Regulatorik

Sind die Energielieferanten bereit für Flexibilisierungs- & Speichermaßnahmen der Industrie?

23. Feb. 2026

Deutschland verfolgt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch deutlich zu steigern – auf rund 80 % bis 2030 – und das Stromsystem zwischen 2035 und 2050 nahezu klimaneutral zu gestalten. Da die Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie naturgemäß starken Schwankungen unterliegt, benötigt das Energiesystem zusätzliche Flexibilität. Das bedeutet: Verbrauch und Beschaffung müssen sich stärker am jeweiligen Angebot und Preissignalen orientieren, um Erzeugungsspitzen sinnvoll zu nutzen und Engpässe zu vermeiden.

Um dies zu unterstützen, schafft die Bundesregierung entsprechende rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Gefördert werden unter anderem Modelle, mit denen Unternehmen ihren Stromverbrauch zeitlich verschieben oder systematisch an Preis- und Marktsignale koppeln können. Dazu zählen beispielsweise dynamische Stromtarife, die Anreize setzen, Verbrauch in Zeiten hoher erneuerbarer Erzeugung zu verlagern, sowie regulatorische Anpassungen bei Netzentgelten.

Für Industrieunternehmen bedeutet das konkret: Strom soll flexibler genutzt werden, indem Verbrauchszeiten stärker an Einspeisung, Preisentwicklung und Netzsituation ausgerichtet werden. Produktionsprozesse sollen in Phasen hoher erneuerbarer Einspeisung hochgefahren, Lasten gezielt verschoben oder bei knapper Stromverfügbarkeit bzw. hohen Preisen reduziert werden, sofern Prozesse, Qualität und Betriebssicherheit das zulassen.

Einer zentralen Rolle kommen dabei die nachfrageseitigen Flexibilitäten und auch Stromspeichern zu. Das Bundeswirtschaftsministerium hat Ende 2023 bspw. eine umfassende Speicherstrategie vorgelegt, die den Ausbau von Großbatterien (netzgekoppelt) und kleineren Speichersystemen (z. B. hinter dem Zähler) adressiert. Speicher sollen dazu beitragen, Erzeugungsspitzen aus erneuerbaren Energien auszugleichen und Strom zeitlich versetzt bereitzustellen – und wären damit neben den produktionsbedingten Lastverschiebungen ein wesentlicher Baustein für ein flexibles Energiesystem.

Vor diesem Hintergrund haben wir im Rahmen der Energiemesse E-world die dort ausstellenden Lieferanten gefragt, wie sie sich auf die zunehmende Verbrauchsflexibilisierung vorbereiten und ob – sowie zu welchen Konditionen – eine flexiblere Abnahme und die Integration von Speichern in bestehende Lieferverträge möglich sind.

Über alle Lieferanten hinweg zeigt sich ein noch wenig standardisiertes und stark einzelfallbezogenes Bild: Speicherintegrationen werden in der Regel projekt- und kundenindividuell bewertet. Die meisten Anbieter verfügen derzeit über keine klar definierte, standardisierte Vorgehensweise für eine aktive Verbrauchsflexibilisierung auf Kundenseite (inkl. Speicherbetrieb als Bestandteil der Lieferstruktur). Häufig finden sich eher allgemeine Vertragsklauseln, die Informationspflichten des Kunden regeln und Anpassungen (zu Gunsten der Lieferanten) ermöglichen, falls Flexibilisierungsmaßnahmen oder Speicherlösungen umgesetzt werden.

Ein zentrales Thema ist dabei die Verteilung von Prognose-, Fahrplan- und Ausgleichsenergierisiken (Bilanzkreis-/Bewirtschaftungsrisiken). Einige Lieferanten machen deutlich, dass bei Nutzung von Speichern oder flexiblen Fahrweisen entweder eine deutlich intensivere Prognose- bzw. Fahrplanabgabe – etwa in Form täglicher Lastprognosen durch den Kunden – erforderlich ist, oder das Ausgleichsenergierisiko ganz oder teilweise auf den Kunden übergeht. Ohne entsprechende Abstimmungen sind flexible Fahrweisen und wirtschaftlich tragfähige Speicherintegrationen aus Sicht vieler Lieferanten nicht oder nur eingeschränkt möglich –insbesondere, wenn Speicher aktiv marktorientiert betrieben werden.

Grundsätzlich besteht Offenheit gegenüber einer Flexibilisierung der Abnahmestruktur, allerdings nahezu ausschließlich nach individueller Prüfung von Lastprofil, Messkonzept, Betriebsmodus und Risikoaufteilung. Speicherprojekte werden projektspezifisch bewertet und neu kalkuliert, da sich Beschaffungs- und Bewirtschaftungslogik gegenüber einem „starren“ Lastprofil verändern. In vielen Fällen ist eine Vertragsanpassung oder Neukalkulation erforderlich, insbesondere wenn ein Speicher aktiv in die Lieferstruktur bzw. in den Bilanzkreisprozess eingebunden wird.

Einige wenige Lieferanten verfügen bereits über operative Lösungen oder erste praktische Erfahrungen. Einzelne Anbieter können Speicher aktiv steuern oder Kunden bei der Umsetzung entsprechender Projekte unterstützen. Von einem flächendeckenden Standardangebot kann jedoch derzeit noch nicht gesprochen werden.

Für Sie bedeutet dies, dass bei der Umsetzung von Flexibilisierungs- und Speicherprojekten zusätzliche Aufwände und Risiken in der Business-Case-Kalkulation berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen interne oder externe Kosten für Prognoseerstellung und Fahrplanabstimmung, mögliche Ausgleichsenergiekosten, erhöhte Komplexität im Energiemanagement sowie gegebenenfalls höhere Lieferantenzuschläge. Zusätzlich können Netzentgelt- und Regulierungsrisiken (u. a. im Kontext AgNes/Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik) den Business Case beeinflussen.

Festzuhalten ist, dass die Bemühungen hin zu einer Flexibilisierung des Energiebezugs inkl. Speicherintegration weiter Fahrt aufnehmen werden. Das zeigt auch der Entwurf der Förderrichtlinie des Industriestrompreises, in dem explizit bei den ökol. Gegenleistungen Maßnahmeninvestitionen in Speicher und nachfrageseitige Flexibilisierung angerechnet werden.

Es empfiehlt sich daher, frühzeitig das Gespräch mit den Lieferanten und uns als Ihrem Energiebeschaffungs-Partner zu suchen. So können mögliche vertragliche, wirtschaftliche oder operative Herausforderungen bereits in einer frühen Projektphase identifiziert und berücksichtigt werden.

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