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Energienebenkosten

Exklusiv: FDP lässt bei Drittmengen nicht locker.

10. Dez. 2019

Die FDP lässt nicht locker: Zum zweiten Mal hat die Bundestagsfraktion der Liberalen auf Initiative der Abgeordneten Sandra Weeser eine Kleine Anfrage zur Abgrenzung von Drittstrommengen an die Bundesregierung gerichtet. Dabei nehmen die Liberalen auch Bezug auf unseren energate messenger-Beitrag vom 16. September. Die Fragen, zu denen die Bundesregierung nun kurzfristig Stellung nehmen muss, haben es in sich. Mit den Antworten wird erst im Januar gerechnet – leider nicht mehr rechtzeitig zum BNetzA-Workshop am 5. Dezember 2019 in Bonn.

Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hier herunterladen:

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Die Hintergründe zur Kleinen Anfrage.

Mit dem Ende 2018 verabschiedeten Energiesammelgesetz wurde das EEG modifiziert, um (EEG-privilegierte) Eigenstrommengen von an Dritte weitergeleiteten (nicht EEG-privilegierten) Strommengen besser abzugrenzen. Was de jure als Erleichterung für die Unternehmen gedacht war, hat sich de facto als signifikanter bürokratischer Mehraufwand für die Unternehmen entpuppt. Um Orientierungshilfe für die gebeutelten Unternehmen zu bieten, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Hinweispapier „Messen und Schätzen“ entworfen, dessen Konsultationsphase am 15. September endete. Das Hinweispapier bringt allerdings nur wenig Fortschritte. enplify hat sich gemeinsam mit der Kanzlei Schweizer Legal mit einer eigenen Stellungnahme an der Konsultation beteiligt. Am 5. Dezember hat die BNetzA bei einem Workshop die Inhalte des Hinweispapiers erläutert, die über 50 eingegangenen Stellungnahmen aus ihrer Perspektive zusammengefasst und Erleichterungen für Antragsteller angekündigt. Die finale Fassung des Hinweispapiers wird für Ende Q1 2020 erwartet.

Die FDP hat bislang als einzige Bundestagsfraktion das Thema aufgegriffen und die Bundesregierung am 1. August 2019 mit einer Kleinen Anfrage zur „Neuregelung im EEG zur Abgrenzung von Drittmengen“ konfrontiert. Die Antworten waren allerdings nicht erschöpfend, so dass die FDP nun nachgelegt hat.

Die umstrittene Betreibereigenschaft.

Die FDP richtet in ihrer neuen Kleinen Anfrage höchst praxisrelevante Fragen an die Bundesregierung. So fragen die Liberalen, ob die Betreibereigenschaft bei überwiegender Erfüllung der drei Betreiberkriterein vorliegt. Außerdem wird gefragt, ob dem Tragen des wirtschaftlichen Risikos eine besondere Bedeutung zukommt. Daraus wird die zentrale Frage abgeleitet, die sich wahrscheinlich alle 2.150 Unternehmen stellen, die die Besondere Ausgleichsregelung beantragen: „Wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung die betroffenen Unternehmen die überwiegende Erfüllung der Betreiberkriterien nachweisen (bitte praxistauglich darlegen)?“ Auf die Antwort darf man sehr gespannt sein.
 
Die FDP möchte außerdem erfahren, welche gesetzgeberischen Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen will, um in den betroffenen Unternehmen für eine ausreichende Rechts- bzw. Planungssicherheit bei der Abgrenzung von Drittstrommengen zu sorgen. Um Reformideen abzutasten, fragt die FDP, ob die Bundesregierung eine Regelung vorzulegen gedenkt, wonach die Feststellung des Letztverbrauchers auf ein anderes Kriterium als die Betreibereigenschaft abstellt wird (Wenn ja, welches? Wenn nein, warum nicht?).

Wie will die Regierung den Mehraufwand reduzieren?

Um den volkswirtschaftliche Sinn geht es, wenn die FDP sich nach den Mehreinnahmen bei der EEG-Umlage erkundigt, die die Bundesregierung aus den mit dem Energiesammelgesetz geänderten Regelungen zur Abgrenzung von Drittstrommengen erwartet. Die Liberalen schließen die Frage an, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen will, um den bürokratischen Mehraufwand, der aus der Abgrenzung von Drittstrommengen nach dem Energiesammelgesetz entstanden ist und sich nach ersten Schätzungen auf über 170 Mio. € allein im Jahr 2019 beläuft, wieder zu reduzieren. Hier nimmt die FDP-Bundestagsfraktion explizit Bezug auf die enplify-Schätzungen, die wir in unseren Beiträgen im energate messenger und den Energiewirtschaftlichen Tagesfragen publiziert hatten.
 
Spannend ist auch die Frage nach den Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Novellierung des EEG nach dem Urteil des EuGH ergriffen hat, um die aus dem zu erwartenden Entfall der Beihilferelevanz wiedergewonnenen Freiheitsgrade in der Gesetzesgestaltung zu nutzen.

Fazit.

Sollten die Antworten der Bundesregierung auf die Fragen nicht komplett ausweichend ausfallen, wird sich die Planungssicherheit für die Unternehmen durch die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion erhöhen. Hoffentlich lassen sich auf diesem Wege die missglückten Regelungen aus dem Energiesammelgesetz im Sinne der betroffenen Unternehmen korrigieren. Wir werden Sie über die Antworten der Bundesregierung selbstverständlich informieren.

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