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Mess- und Schätzkonzept bis Ende 2021 aufstellen und Drittstrommengen kostenoptimiert abgrenzen.

Über das Webinar

Insbesondere im Rahmen einer EEG-Privilegierung, aber auch zum Erhalt praktisch aller anderen energiewirtschaftlichen Begünstigungen (z.B. Begrenzung der StromNEV-Umlage) müssen Unternehmen sogenannte Drittstrommengen abgrenzen. Kurz vor dem Jahreswechsel hatte der Gesetzgeber die Übergangsregelung des § 104 Abs. 10 EEG und damit die Frist für die Erstellung eines Mess- und Schätzkonzeptes um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Diese Zeit gilt es nun zu nutzen, um - je nach Umsetzungsstand im Unternehmen - das Mess- und Schätzkonzept zu finalisieren, zu optimieren oder erst noch zu erstellen. Denn ab 2022 gilt die strenge Pflicht zur Erfassung der Strommengen mittels mess- und eichrechtskonformer Messeinrichtungen. Das Mess- und Schätzkonzept muss demnach zum 31. Dezember 2021 umgesetzt sein und die Erklärung gem. § 62b EEG, z.B. in den Fällen der Besonderen Ausgleichsregelung gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB), im Februar bzw. Mai 2022 abgegeben werden.

Wir zeigen in unserem interdisziplinären Webinar anhand von praxisrelevanten Beispielen auf, wie Sie bei der unternehmensindividuellen Erstellung Ihres Mess- und Schätzkonzeptes regelkonform und möglichst kostenoptimiert vorgehen sollten. Wir erläutern, welche rechtlichen Anforderungen an das Mess- und Schätzkonzept bzw. die Erklärung gem. § 62b EEG gestellt werden, damit Ihr Mess- und Schätzkonzept von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden kann. Schließlich gehen wir auch auf die technischen Anforderungen an das Mess- und Schätzkonzept ein, denn die die mess- und eichrechtskonforme Umsetzung muss allerspätestens Ende Dezember 2021 stehen.

Das Webinar hilft Ihnen:

  • ein regelkonformes und kostenoptimiertes Mess- und Schätzkonzept für Ihr Unternehmen auf Basis des im Oktober 2020 veröffentlichten BNetzA-Leitfadens zum Messen und Schätzen rechtzeitig bis zum 31. Dezember 2021 zu erstellen,
  • eine an den gesetzlichen Anforderungen orientierte Erklärung gem. § 62b EEG abzugeben,
  • die technischen und rechtlichen Anforderungen an die mess- und eichrechtskonformer Messeinrichtungen zu berücksichtigen.

Das Webinar richtet sich an:

  • alle Unternehmen, die energiewirtschaftliche Privilegien in Anspruch nehmen (z.B. Besondere Ausgleichsregelung, StromNEV-Umlage),
  • Antragsteller,
  • Energiemanager.

Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos. Wir freuen uns Sie!

enplify und "Messen und Schätzen".

enplify ist der kundenorientierte Partner für intelligente Lösungen im Bereich der ganzheitlichen Energiekostenoptimierung und ein Spezialist für praxistaugliche und kostenoptimierte Mess- und Schätzkonzepte. Wir stehen in regelmäßigen Austausch zu Behörden, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Verbänden, Politik und Messgeräteherstellern. Als einzige Energieberatung hat sich enplify mit einer eigenen Stellungnahme an der Konsultationsphase der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Hinweispapier "Messen und Schätzen" beteiligt und dabei auch die Praxisprobleme unserer Kunden aufgegriffen. Wir haben mehrfach öffentlichkeitswirksam auf Praxisprobleme bei diesem hoch relevanten "Nischenproblem" aufmerksam gemacht. Außerdem haben wir - bis heute als einzige Institution - eine konkrete Schätzung für den hohen administrativen Aufwand der Regelungen zur Drittmengenabgrenzung veröffentlicht. Außerdem haben wir einen pragmatischen und mit der BNetzA abgestimmten Lösungsansatz für die Drittenmengenabgrenzung von Druckern und Getränkeautomaten entwickelt, der sich auch im finalen BNetzA-Leitfaden wiederfindet.

aus unserem Blog

Ausgewählte Beiträge zum Thema.

„Chapeau, BNetzA“: Erste Einschätzungen zum neuen BNetzA-Leitfaden.

Die am 8. Oktober 2020 veröffentlichte finale Version des Hinweispapiers „Messen und Schätzen“ hält für die betroffenen Unternehmen wichtige Erleichterungen bereit. Das ist das Ergebnis einer ersten enplify-Analyse des 85-seitigen Dokuments, das nun offiziell „Leitfaden“ heißt.

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BNetzA veröffentlicht finales Hinweispapier "Messen und Schätzen".

Das lange Warten hat ein Ende: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Oktober 2020 die finale Version des Hinweispapiers "Messen und Schätzen" auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

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EEG-Novelle mit sinnvoller COVID-Sonderregelung für Stromkostenintensität.

Mit mehrmonatiger Verspätung hat das Bundeswirtschaftsministerium gestern die große EEG-Novelle („EEG 2021“) vorgelegt, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Eine erste Analyse aus Sicht der Industrie.

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Neuigkeiten zur Abgrenzung von Druckern und Getränkeautomaten.

Zu beiden Konstellationen hat enplify nach einem konstruktiven Austausch mit der BNetzA gute Nachrichten: Mit den entsprechenden Nachweisen müssen Multifunktionsdrucker und kleinere Getränkeautomaten nicht geschätzt oder aufwendig geeicht gemessen und abgegrenzt werden.

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BAFA hält sich bei Drittmengenabgrenzung zurück.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die erwarteten Merkblätter für stromkostenintensive Unternehmen im Antragsverfahren auf Besondere Ausgleichsregelung 2020 veröffentlicht - und hält beim Thema Strommengenabgrenzung sehr bedeckt.

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enplify-Beitrag im Tagesspiegel: Etikettenschwindel bei der EEG-Umlage.

enplify-Vorstand Dennis Becher analysiert in einem „Standpunkt“ für den Tagesspiegel Background – Energie & Klima, warum die Deckelung der EEG-Umlage auf 65 €/MWh überhaupt keine Konjunkturmaßnahme ist. Lesen Sie den vollständigen Beitrag in unserem Blog.

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