So senken Unternehmen ihre Stromkosten durch das Hochlastzeitfenster: Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 S.1 StromNEV
Reduzierung & Befreiung Konzessionsabgabe Strom und Erdgas.
Kapazitätsbuchung bei Ferngasnetzbetreibern – was Unternehmen jetzt wissen müssen.
Die Versorgung mit dem Energieträger Erdgas ist im Marktgebiet Deutschland nicht nur eine Frage des Preises, sondern auch der richtigen Kapazitätsbuchung. Für deutsche Industrie- und Gewerbekunden deren Erdgasversorgung mittels Direktanschluss an das Ferngasleitungsnetz erfolgt – beispielsweise im Netz von Thyssengas oder Open Grid Europe (OGE) – ist die Buchung beim zuständigen Netzbetreiber verpflichtend. Dabei handelt es sich um ein Thema, das weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen hat.
Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Informationen und Prozesse.
Die Pflicht zur Buchung von Kapazitäten betrifft Endkunden, die mit ihren Erdgasabnahmestellen direkt an das Fernleitungsnetz angeschlossen sind. Im Gegensatz zu Letztverbrauchern, die über einen örtlichen Verteilnetzbetreiber versorgt werden, müssen diese Kunden ihre benötigte Ausspeisekapazität selbstständig beim Fernleitungsnetzbetreiber reservieren. Alternativ kann diese Reservierung auch über den Erdgaslieferanten erfolgen, der dann wiederum die Buchung auf Wunsch des Kunden beim Fernleitungsnetzbetreiber vornimmt.
Typischerweise sind dies größere Industriekunden oder Versorgungsunternehmen, die erhebliche Mengen Erdgas aus dem Netz beziehen.
Die Gasnetze und zugehörige Infrastruktur sind nur begrenzt belastbar. Um Engpässe und Versorgungsrisiken zu vermeiden, ist es notwendig, dass die verfügbaren Kapazitäten im Vorfeld geplant und vergeben werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Nutzung gebuchter Kapazitäten ist die Einbringung der entsprechenden Einspeise- oder Ausspeisepunkte in einen Bilanzkreis.
Auf diese Weise stellt die Kapazitätsbuchung sicher, dass:
Zudem dient der Buchungsmechanismus dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage im Gasnetz und trägt zur Stabilisierung der Gasversorgung bei. Die Verrechnung der gebuchten Kapazitäten erfolgt über den jeweiligen Bilanzkreis, der als administratives Konto zur Überwachung und zum Ausgleich der Gasflüsse genutzt wird.
Die Buchung erfolgt in der Regel als Jahreskapazität, es sind jedoch auch unterjährige Kapazitäten verfügbar – beispielsweise für einzelne Monate oder Quartale.
Die Buchung von Ausspeisekapazitäten im Bereich Erdgas basiert auf einem klaren rechtlichen Rahmen, der sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene festgelegt ist. In Deutschland bildet das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die zentrale Grundlage für alle Prozesse rund um die Kapazitätsbuchung. Das EnWG schreibt vor, dass der Zugang zu Kapazitäten im Erdgasnetz transparent, diskriminierungsfrei und nach einheitlichen Regeln erfolgen muss. Damit wird sichergestellt, dass alle Marktteilnehmer – unabhängig von ihrer Größe oder Herkunft – gleiche Chancen beim Zugang zu den Netzen erhalten.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) überwacht als unabhängige Behörde die Einhaltung dieser Vorgaben und sorgt dafür, dass die Energieversorgung in Deutschland zuverlässig und fair organisiert ist. Ergänzt werden die nationalen Regelungen durch europäische Vorgaben, insbesondere durch die Erdgas-Richtlinie der Europäischen Union. Diese Richtlinie harmonisiert die Kapazitätsbuchung in den europäischen Marktgebieten und fördert so einen einheitlichen Energiebinnenmarkt.
Die rechtlichen Grundlagen sind somit ein wichtiger Baustein für eine sichere, effiziente und wettbewerbsfähige Energieversorgung mit Erdgas in Deutschland und Europa. Sie schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Unternehmen und andere Marktteilnehmer ihre Kapazitäten auf verlässlicher Basis buchen können.
Für die Buchung der Ausspeisekapazitäten bei den deutschen Ferngasnetzbetreibern muss die Wahl und Größe der jeweiligen Produkte vor deren Lieferstart erfolgen. Zusätzlich ist die Registrierung der gebuchten Kapazitäten beim Netzbetreiber erforderlich, um eine ordnungsgemäße Dokumentation und Anmeldung sicherzustellen. Erfahrungsgemäß ist der richtige Zeitpunkt, sich mindestens mit der Buchung von Jahreskapazitäten für das kommende Lieferjahr zu beschäftigen, spätestens im Herbst des Vorjahres – vielleicht hat Ihr Energieversorger Sie ja auch schon auf das Thema angesprochen.
Es lohnt sich in jedem Fall, frühzeitig zu analysieren, ob die bisher gebuchte Kapazität auch für die kommenden Jahre sinnvoll ist und preisliche Vorteile geltend zu machen.
Wird mehr Gas entnommen, als ursprünglich als Kapazität gebucht wurde, greift das sogenannte Kapazitätsüberschreitungsentgelt. Die Bedingungen für Kapazitätsüberschreitungen sind im jeweiligen Ausspeisevertrag geregelt. Dieses stellt eine Strafzahlung dar, die deutlich höher sein kann als die regulären Entgelte und je nach Netzbetreiber variiert.
Damit möchten die Netzbetreiber sicherstellen, dass Kunden ihre Kapazitäten realistisch planen und keine unkontrollierten Belastungen im Netz entstehen.
Im Umkehrschluss ist eine überdimensionierte Buchung verschenktes Geld: Endkunden werden nicht dafür belohnt, wenn Sie dauerhaft weniger als die gebuchte Kapazität nutzen.
Eine jährliche Analyse ist in jedem Fall sinnvoll. Diese sollte über die Betrachtung der Fixkosten durch die Buchung einer bestimmten Kapazität hinausgehen und zusätzlich mögliche Überschreitungsentgelte einbeziehen, um die kostenoptimale Kapazitätsbuchung zu ermitteln. Oftmals ist es für Endkunden vorteilhafter, sich bei der Buchung der zukünftigen Kapazität nicht ausschließlich an den historischen Höchstwerten zu orientieren, sondern ggf. bewusst Überschreitungsentgelte in Kauf zu nehmen.
Hierbei unterstützen wir Sie gerne und erstellen individuelle Analysen je Abnahmestelle.
Ja. Grundsätzlich kann die gebuchte Kapazität nur in sehr begrenztem Umfang überschritten werden, ohne dass Zusatzentgelte anfallen.
Eine sorgfältige Planung und gegebenenfalls Anpassung der gebuchten Kapazität ist daher für die Regulierung von Kostenrisiken entscheidend.
Einen zusätzlichen Anreiz zur Überprüfung bietet die Entgeltentwicklung.
Die Höhe der gebuchten Kapazität bestimmt jedoch nicht nur das zu zahlende Kapazitätsentgelt, sondern wird zur Berechnung der zu zahlenden Biogasumlage und Marktraumumstellungsumlage genutzt. Inklusive dieser beiden Umlagen beträgt das Netzentgelt im kommenden Jahr 2026 dann 9,1057 anstatt bisher 8,4355 €/(kWh/h)/a, was sowohl den Handlungsbedarf als auch das einhergehende Einsparpotenzial erhöht.
Gerade vor diesem Hintergrund kann es für Unternehmen ein sinnvoller Schritt sein, bestehende Buchungen kritisch zu hinterfragen und einen möglicher Einsatz alternativer Modelle zu prüfen. In manchen Fällen sind unterjährige Kapazitäten oder eine Umstrukturierung der Buchung wirtschaftlich vorteilhafter. Eine gezielte Optimierung der Kapazitätsbuchung kann zudem dazu führen, dass die Jahresrechnung für Energiekosten spürbar sinkt.
Die Kapazitätsbuchung ist für Unternehmen mit direkter Anbindung an das Ferngasleitungsnetz nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein zentrales Instrument, um Kosten zu steuern und Risiken zu vermeiden. Ein wesentlicher Vorteil einer optimierten Kapazitätsbuchung liegt darin, dass Unternehmen ihre Energiekosten nachhaltig senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken können. Je nachdem, wann die letzte Detailanalyse der aktuellen Buchung stattgefunden hat, besteht hier oft ein hohes Einsparpotenzial im fünf- bis sechsstelligen Bereich.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre aktuelle Kapazitätsbuchung für 2026 zu analysieren und gemeinsam mit Ihnen herauszufinden, ob eine Umstellung auf alternative Buchung wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen kann.
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Bei Erdgas handelt es sich um Kapazitätsprodukt, da zum Transport und zur Speicherung besondere Infrastruktur, wie Lagerstätten benötigt werden. Diese weisen oftmals begrenzte Kapazitäten auf. Aufgrund dieser Speicher- und Transportkapazitäten ist es wichtig, das Transportkunden die für den jeweiligen Jahresverbrauch benötigten Kapazitäten frühzeitig buchen.
Grundsätzlich betrifft das Thema Kapazitätsbuchung ausschließlich Endkunden, die ihr Erdgas direkt über das Ferngasnetz beziehen. Endkunden mit Anbindung an die verschiedene Verteilnetze - dazu gehören auch Privatkunden - müssen eine solche Kapazitätsbuchung nicht vornehmen.
So senken Unternehmen ihre Stromkosten durch das Hochlastzeitfenster: Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 S.1 StromNEV
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