Ausschüttung von Überschüssen aus dem RLM-Bilanzierungsumlagekonto. Wer profitiert davon?
Veröffentlichung Energienebenkosten 2025
Jahresmengenmeldung zur Begrenzung der KWK- und Offshore-Netzumlage
Unternehmen, die im Jahr 2024 eine Begrenzung der KWK- und Offshore-Netzumlage beantragt hatten, sind verpflichtet, bis zum 31. Mai 2025 die Meldung über aus dem Netz bezogenen und selbstverbrauchten Strommengen bei dem jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber einzureichen.
Die Angaben sind von einem Wirtschaftsprüfer zu bestätigen (-> WP-Testat).
Erfolgt die Meldung nicht oder nicht rechtzeitig, so ist mit dem Verlust der Umlagebegrenzung zu rechnen.
Die Meldung erfolgt durch das Hochladen des WP-Testats in dem jeweiligen Portal des Übertragungsnetzbetreibers.
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Ausschüttung von Überschüssen aus dem RLM-Bilanzierungsumlagekonto. Wer profitiert davon?
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