Reduzierung & Befreiung Konzessionsabgabe Strom und Erdgas.
Impulspapier PPA – Power Purchase Agreement veröffentlicht.
EuGH erklärt Kundenanlagen für europarechtswidrig
Am 28. November 2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH, Rechtssache C-293/23), dass die deutsche Regelung für Kundenanlagen gemäß § 3 Nr. 24a) EnWG gegen Europarecht verstößt.
Hintergrund des Verfahrens war die Ablehnung eines örtlichen Verteilernetzbetreibers zur Bereitstellung von Netzanschlüssen für zwei getrennte Kundenanlagen, die Wohnblöcke mit Elektrizität versorgen sollten. Der EuGH entschied, dass diese Kundenanlagen nicht von den für Verteilernetze geltenden Pflichten ausgenommen werden können, und daher im Grundsatz als vollregulierte Verteilernetze zu behandeln sind.
In seiner Begründung führt der EuGH zusammenfassend aus, dass der Begriff „Verteilernetz“ ausschließlich unter Bezugnahme auf die beiden einzigen in Art. 2 Nr. 28 der EU-Richtlinie 2019/944 vorgesehenen Kriterien zu definieren ist, nämlich als ein „Netz […], das zur Weiterleitung von Elektrizität mit Hoch‑, Mittel- oder Niederspannung dient, die zum Verkauf an Großhändler und Endkunden bestimmt ist“. Liegen diese beiden Kriterien vor, nämlich das Kriterium der Spannungsebene und das Kriterium der Kategorie von Kunden, an die der Strom weitergeleitet wird, liegt demnach ein Verteilernetz vor.
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