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Energiepolitik

Verschwindet die EEG-Umlage nach der Senkung in der Versenkung?

5. Nov. 2021

Nach der am Freitag verkündeten Senkung der EEG-Umlage auf 37,23 €/MWh im kommenden Jahr, richtet sich der Blick bereits auf 2023. Die zukünftigen Ampel-Koalitionäre haben nach dem Abschluss der Sondierungsgespräche angekündigt, die Finanzierung der Grünstromförderung über den Strompreis zu beenden. Mit der „Abschaffung“ der EEG-Umlage gäbe es künftig auch keine Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) mehr, was allerdings angesichts ihrer zentralen Stellung bei der Entlastung der Industrie von den Stromnebenkosten Fragen aufwirft.

Nach einer deutlichen Senkung für 2022 wird das Ende der EEG-Umlage immer wahrscheinlicher. Wobei „Abschaffung“ bedeutet, dass die EEG-Förderung künftig aus dem Bundeshaushalt finanziert wird. Eine ersatzlose Streichung ist freilich nicht möglich, da die Betreiber von EEG-geförderten Anlagen einen Rechtsanspruch auf die zugesicherte Vergütung haben. Ob der „Verschiebebahnhof“ mit den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel fortgesetzt wird, ist fraglich. SPD, Grüne und FDP kündigten am Freitag nach ihren Sondierungen jedenfalls als Zwischenergebnis der Verhandlungen an: „Im Laufe der Legislaturperiode werden wir die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis so schnell wie möglich beenden. Damit senken wir die Stromkosten für private Haushalte und Betriebe.“

Wann genau die Erneuerbaren-Finanzierung geändert werden soll, sagten die drei Parteien nicht. Und auch nicht, wie der Schritt finanziert werden soll. Zwar sind die Förderkosten für die Erneuerbaren Energien gesunken, einen zweistelligen Milliardenbetrag dürfte der Wegfall der Umlage dennoch kosten – pro Jahr. Finanziert werden könnte dies zumindest, so jedenfalls die politische Logik, durch steigende Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung im Verkehrs- und Wärmebereich, die im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt ist. Wobei die Koalitionäre derzeit noch die Augen davor zu verschließen scheinen, dass die EU-Kommission einen „ETS 2“ einführen will, der den nationalen Emissionshandel in weiten Teilen ersetzen würde. Damit entfielen die Einnahmen für den Bund und würden stattdessen nach Brüssel wandern.

Der Bundeszuschuss aus den Einnahmen durch den nationalen Emissionshandel beläuft sich für die EEG-Umlage 2022 auf 3,25 Mrd. Euro. Für 2021 hatte der Bund die Umlage mit Milliarden-Steuergeldern stabilisiert, sie wäre sonst auf knapp 100 €/MWh explodiert, wie enplify bereits im April 2020 vorausgesagt hatte. Für die EEG-Umlage 2021 und 2022 waren Zuschüsse aus dem Corona-Konjunkturpaket geflossen. Von den ursprünglich 11 Mrd. Euro aus diesem Topf sind noch knapp 5 Mrd. Euro „übrig“.

Praktisch alle Entlastungen hängen an der BesAR.

Ob sich die Koalitionäre über die Konsequenzen ihrer Absicht, die EEG-Umlage in der bestehenden Form abzuschaffen, bewusst sind, bleibt abzuwarten. Da mit der Abschaffung der EEG-Umlage auch die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) entfallen würde, müsste das komplette Entlastungs„system“ der Industrie von den Stromnebenkosten reformiert werden, da der Begrenzungsbescheid die Voraussetzung für praktisch alle anderen Entlastungsanträge ist. Es bleibt zu hoffen, dass dies bei den Koalitionsverhandlungen zumindest zur Sprache kommt.

Der noch amtierende Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach sich am Freitag im Übrigen dafür aus, die EEG-Umlage bereits zum 1. Januar 2023 komplett abzuschaffen. „Die gesunkene EEG-Umlage 2022 darf nicht als Einmaleffekt verpuffen“, sagte Altmaier am Freitag. Angesichts der Untätigkeit des Energieministers Altmaier bei der Reform der EEG-Umlage in den vergangenen vier Jahren, dürfte diese Aussage nur allgemeines Stirnrunzeln auslösen – Chance vertan, jetzt müssen andere ran.

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