EKDP-Beihilferechner

Energiekostendämpfungsprogramm: Ist Ihr Unternehmen antragsberechtigt? Falls ja, wie hoch wird der Zuschuss voraussichtlich ausfallen?

Am 14. Juli hat die Europäische Kommission das von der Ampelkoalition aufgesetzte Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) genehmigt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 15. Juli das aus dem Antrag auf Besondere Ausgleichsregelung bekannte ELAN-K2-Portal für entsprechende Antragstellungen geöffnet. Eigentlich sollten im Mai bereits Anträge gestellt werden können, wie Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im April in Aussicht stellte. Die notwendigen beihilferechtlichen Abstimmungen haben den Prozess deutlich verzögert.

Viele Verantwortliche stellen sich derzeit die Frage: Gehört mein Unternehmen zu dem Kreis der energiekostenintensiven Unternehmen, die zumindest teilweise von den stark gestiegenen Strom- und Gaskosten entlastet wird? Unser Beihilferechner erstellt auf Basis der neuen EKDP-Richtlinie und des EKDP-Merkblattes des BAFA eine Indikationsrechnung, die Ihnen Auskunft darüber gibt, (1) ob Ihr Unternehmen voraussichtlich beihilfeberechtigt ist und (2) wie hoch die mögliche Entlastung in der jeweiligen Stufe (1, 2 oder 3) ausfallen wird. Die Auskunft zu Frage (1) ist kostenlos. Falls Sie die Antwort auf Frage (2) auch von uns beantwortet haben wollen, schreiben Sie uns bitte an EKDP@enplify.de. Wir bieten Ihnen den Quick Check EKDP zu einem attraktiven Pauschalpreis. Wenn wir Sie darüber hinaus bei Ihrer konkreten Antragstellung unterstützen sollen, kontaktieren Sie gerne Ihren enplify-Ansprechpartner oder, falls Sie noch kein Kunde sind, schreiben Sie uns eine kurze E-Mail an EKDP@enplify.de.

Also, was ist zu tun? Bitte teilen Sie uns über das untenstehende Formular sowie die unten stehende Excel-Tabelle die relevanten Informationen an uns (auf der Ebene des antragstellenden Unternehmen). Nachdem Sie den Online-Fragebogen beantwortet haben, laden Sie bitte die Excel-Tabelle unter diesem Link herunter, befüllen diese ebenfalls und senden sie an EKDP@enplify.

Sie erhalten zeitnah von uns Ihre Auskunft darüber, ob Ihr Unternehmen voraussichtlich beihilfeberechtigt im Sinne der EKDP-Richtlinie ist. Wenn Sie auch wissen möchten, in welche Antragsstufe (1, 2 oder 3) Ihr Unternehmen fällt und wie hoch die mögliche Entlastung ist, dann können Sie diese Informationen nach einer schriftlichen Beauftragung werktags innerhalb von 24 Stunden von uns erhalten. Die Indikationsrechnung kann als Entscheidungsbasis dafür herangezogen werden, ob es sich für Ihr Unternehmen lohnt, das Thema EKDP näher zu beleuchten und den zum 31. August 2022 (materielle Ausschlussfrist!) fälligen Antrag zu stellen.

Ihre Angaben für die Indikationsrechnung gemäß neuem Energiekostendämpfungsprogramm.

Halten Sie bitte folgende Informationen für die Befüllung des EKDP-Rechners (Online-Umfrage + Excel-Tabelle) bereit:

  1. WZ Code gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008 (WZ 2008) (Hinweis: Für die Zuordnung eines Unternehmens zu einer Wirtschaftsbranche ist der Zeitpunkt des Endes des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres maßgeblich).
  2. Monatliche Strom(liefer)preise 2021 (Durchschnitt 2021) & 2022 (ab Februar) (Hinweis: Bei den Preisen für Erdgas und Strom ist nur der Arbeitspreis für Einkauf, Service und Vertrieb zu berücksichtigen: Nicht zu berücksichtigen sind Steuern, Abgaben (z.B. CO2-Abgabe, Konzessionsabgabe), Umlagen (z.B. EEG-Umlage, KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage) und Netzentgelte. Es sind nur die Nettopreise zu berücksichtigen. Der Preis bei Einkauf an der Börse oder Spotmarkt ist der in Rechnung gestellte Nettopreis, netto. Bezieht das Unternehmen Strom bzw. Erdgas von einem Unternehmen in seinem Konzern, ist auf den Preis abzustellen, den das Strom- bzw. Erdgas-einkaufende Unternehmen im Konzern an Dritte zahlt.)
  3. Monatliche Gas(liefer)preise 2021 (Durchschnitt 2021) & 2022 (ab Februar) (Hinweis: vgl. Hinweis zu 2.).
  4. Produktionswert des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (2021) in € (Hinweis: Der „Produktionswert“ wird gem. Art. 17 I a) Energiesteuerrichtlinie wie folgt definiert: Umsatz + an den Preis des Erzeugnisses geknüpfte Subventionen +/- Vorratsveränderungen fertige und unfertige Erzeugnisse +/- Vorratsveränderungen zum Wiederverkauf erworbene Waren und Dienstleistungen - Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf. Hierbei sind die Grundsätze der Rechnungslegung nach Maßgabe des HGB anzuwenden. Die Heranziehung eines Einzelabschlusses i.S. des § 325 Abs. 2a HGB ist nicht sachgerecht).
  5. Energiebeschaffungskosten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (2021) in € (Hinweis: Die hier gemeinten Energiebeschaffungskosten umfassen nach Art. 17 I a) Energiebesteuerungsrichtlinie die tatsächlichen Kosten für die Beschaffung der Energie oder für die Gewinnung der Energie im Betrieb. Hierzu zählen ausschließlich elektrischer Strom, Heizstoffe und Energieerzeugnisse, die zu Heizzwecken bzw. für die Zwecke des Artikels 8 Absatz 2 Buchstaben b) und c) Energiebesteuerungsrichtlinie verwendet werden).
  6. Monatliches EBITDA ab Februar 2022 in € (Hinweis: Bitte die Mustervorlage EBITDA des BAFA verwenden. Die monatlichen Betriebsverluste sind in der Phase 1 der Antragsbearbeitung durch monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) oder über Monatsabschlüsse nachzuweisen, soweit für einzelne Fördermonate bei der Antragstellung ein Betriebsverlust angegeben wird und somit ein Zuschuss nach Stufe 2 oder 3 beantragt wird).
  7. Selbst verbrauchte Strom- (ab Februar 2022) und Erdgasliefermengen (Juli-September 2021 & ab Februar 2022) in kWh pro Monat (ohne weitergeleitetete Strom-/Erdgasmengen und Strom- und Erdgaseigenerzeugung).
  8. Vergütung in €, die Ihr Unternehmen für einen Nicht-Abruf von bereits vertraglich gesicherten Erdgas- oder Stromeinheiten im Förderzeitraum erhält, soweit das Unternehmen die Erdgas- oder Stromeinheiten stattdessen aufgrund einer nach dem 01.04.2022 abgeschlossenen Vereinbarung bezieht.
  9. Kosten, die Ihr Unternehmen für den Erwerb von Erdgas oder Strom im Förderzeitraum eingeht, die außerhalb des Förderzeitraums oder in Verträgen über andere Produkte und Dienstleistungen teilweise zurückgewährt werden (z.B. über Energieteuerungszuschläge), in €.

Haftungsausschluss.

  • Bei den auf Anfrage zur Verfügung gestellten Informationen (EKDP-Beihilferechner) handelt es sich um eine unverbindliche Indikationsrechnung. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form verbindlicher Auskünfte oder ein verbindliches Angebot von enplify.
  • Die Indikationsrechnung beruht auf dem Stand zum Zeitpunkt des Datums der Indikationsrechnung. Im Zeitablauf treten Änderungen jedweder Art ein. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen der Indikationsrechnung beeinflussen. Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Indikationsrechnung behandelt haben.
  • Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Indikationsrechnung. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus dieser Indikationsrechnung gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten.
  • Die Wiedergabe, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Bearbeitung sämtlicher Inhalte und Darstellungen der Indikationsrechnung sowie jegliche sonstige Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von enplify gestattet.
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