Die Antragsteller auf Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) haben ein intensives Jahr hinter sich. Insbesondere das Energiesammelgesetz mit dem leidigen Thema „Messen und Schätzen“ hat für Unsicherheit und Zusatzaufwand gesorgt. Viele Antragsteller mussten zudem ein Nachtragstestat zur Korrektur des Antrages aus 2018 einreichen.
Um sich optimal auf das Antragsjahr 2020 vorzubereiten, bieten wir einen Praktiker-Workshop an, der die Neuerungen aus drei Perspektiven beleuchtet: der des Antragstellers, des Wirtschaftsprüfers und des Fachanwalts für Energierecht. Sie werden von unseren Referenten kompakt und interdisziplinär über die Anforderungen des aktuellen Antragsjahrs informiert. Mit WP / StB Peter von Lackum und Dr. iur. Andreas Gabler stehen Ihnen zwei renommierte Experten als Referenten Rede und Antwort. Peter von Lackum ist erfahrener Wirtschaftsprüfer mit Schwerpunkt Energie und arbeitet als langjähriges Mitglied im IDW-Arbeitskreis „Prüfung nach KWKG und EEG“ u.a. an den aktuellen Prüfungshinweisen mit. Dr. Andreas Gabler ist seit Jahren auf die energierechtliche Beratung von Unternehmen spezialisiert und als Mitherausgeber des EEG-Handkommentars Baumann / Gabler / Günther ausgewiesener BesAR-Fachmann. Das Duo wird ergänzt von Nathalie Labuvé, die auf mehr als zehn Jahre Erfahrung als BesAR-Antragstellerin in komplexen Industriesituationen zurückgreifen kann.
Selbstverständlich werden die Referenten explizit auf das BNetzA-Hinweispapier „Messen und Schätzen“ - entweder in der finalen oder der Konsultationsfassung - eingehen und erörtern, welche Erleichterungen die Antragsteller bei der Abgrenzung von Drittmengen in Anspruch nehmen dürfen – und welche nicht.
Zum Abschluss werden wir in einer Diskussion die Anforderungen an eine EEG-konforme Vorgehensweise beim Messen und Schätzen erörtern, die bis zum 1. Januar 2021 in den Unternehmen umgesetzt und bis zum 31. Mai 2021 dargelegt sein muss. Neben den anderen Referenten wird hier auch Christoph Koch, COO der Hochhuth GmbH („MESSDAS“), als vierter Diskussionsteilnehmer zusätzlich den Blickwinkel eines führenden Anbieters von Energiemanagementsystemen einbringen. Denn bei der Umsetzung des Messkonzepts stellt sich die zentrale praxisrelevante Frage, an welchen Stellen welche Zähler eingebaut werden müssen, um die Abgrenzung von Strommengen auch technisch gewährleisten zu können.
Zielgruppe.
- BesAR-Antragsteller / Prozessbeteiligte.
- Messkonzeptverantwortliche / Energiemanager.