Kostenfreie Indikationsrechnung

Neue Carbon-Leakage-Verordnung: Ist Ihr Unternehmen antragsberechtigt? Falls ja, wie hoch wird die Kompensation voraussichtlich ausfallen?

Das Kabinett hat am 31. März die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) verabschiedet, die im Sommer vom Bundestag genehmigt werden soll. Da zunächst nur die Branchen der Carbon-Leakage-Liste des europäischen Emissionshandels vom nationalen Emissionshandel entlastet werden, können ab dem nächsten Jahr nur wenige Unternehmen die Beihilfe beantragen.

Viele Verantwortliche stellen sich derzeit die Frage: Wird mein Unternehmen zu dem Kreis der Brennstoffverbraucher gehören, der künftig zumindest teilweise von den CO2-Kosten des neuen nationalen Emissionshandels entlastet wird? Unser kostenfreier Beihilferechner erstellt auf Basis der neuen BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) eine Indikationsrechnung, die Ihnen Auskunft darüber gibt, (1) ob Ihr Unternehmen voraussichtlich beihilfeberechtigt ist und (2) wie hoch die mögliche Entlastung ausfallen wird.

Dafür müssen Sie lediglich über das untenstehende Formular wenige Informationen zu Ihrem Wirtschaftszweig, Ihrer Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten (Fachserie 4, Reihe 4.3, 2009 des Stat. Bundesamtes inkl. Kosten für Leiharbeitsverhältnisse) und Ihren Brennstoffverbräuchen übermitteln (auf der Ebene des Rechtsträger oder des selbstständigen Unternehmensteils). Zeitnah erhalten Sie Ihre unternehmensspezifische Indikationsrechnung. Auf Basis der (unverbindlichen) Indikationsrechnung können Sie entscheiden, ob es sich für Ihr Unternehmen lohnt, das Thema näher zu beleuchten und den erstmalig zum 30. Juni 2022 fälligen und vermutlich recht aufwendigen Antrag nach der neuen Carbon-Leakage-Verordnung zu stellen.

Ihre Angaben für die Indikationsrechnung gemäß neuer BECV.

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Nationaler Emissionshandel mit enplify.

enplify ist der kundenorientierte Partner für intelligente Lösungen im Bereich der ganzheitlichen Energiekostenoptimierung und ein Spezialist für energierelevante Anträge und Meldepflichten - künftig auch im Bereich des nationalen Emissionshandels. Wir stehen in regelmäßigen Austausch zu Behörden, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Verbänden und Politik. Wir haben den kompletten parlamentarisch-behördlichen Entstehungsprozess der Carbon-Leakage-Verordnung begleitet sowie frühzeitig und mehrfach öffentlich auf die industriefeindliche Umsetzung der Entlastungsregelung vom nationalen Emissionshandel hingewiesen. Nach einer monatelangen "Hängepartie" hat das zuständige Bundesumweltministerium (BMU) in der Ressortabstimmung auf den letzten Metern noch Zugeständnisse gemacht, die die BECV etwas industriefreundlicher ausfallen lassen. Eine energiepolitische Glanzleistung ist die neue Carbon-Leakage-Regelung, die am 31. März vom Kabinett verabschiedet wurde und noch im Sommer vom Bundestag genehmigt werden soll, allerdings aus Sicht der mit immer höheren Energiekosten belasteten Unternehmen nicht.

Ausgewählte Beiträge zum Thema.

Besser, aber nicht gut: Die neue Carbon-Leakage-Verordnung zum BEHG.

Unter dem Strich bleibt es aber dabei: Da zunächst nur die Branchen der Carbon-Leakage-Liste des europäischen Emissionshandels vom nationalen CO2-Preis entlastet werden, können zu wenige Unternehmen eine Beihilfe beantragen.

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"Umsetzung des nationalen Emissionshandels ein energiepolitischer Skandal."

Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) hat die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) vorgelegt, die am 16. Dezember vom Kabinett verabschiedet werden soll – gerade rechtzeitig vor dem Start des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) am 1. Januar 2021.

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Schulze lässt Industrie beim nationalen Emissionshandel im Stich.

Das BMU forciert eine möglichst industriefeindliche Einführung des nationalen Emissionshandels. Zu dieser Analyse kommt die Energieberatung enplify, der die Antworten der Bundesregierung auf vier Fragen der FDP-Bundestagsabgeordneten Sandra Weeser rund um das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vorliegen.

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