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Abgrenzung von Drittstrommengen bei Multifunktionsdruckern und Getränkeautomaten.

Dienstag, 09. Juni 2020, 11:30 Uhr

Bei der Abgrenzung von Drittstrommengen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) gibt es bei fast allen Unternehmen zwei Standardfälle, die regelmäßig für Stirnrunzeln oder Sorgenfalten bei den Antragstellern sorgen: Multifunktionsdrucker und Getränkeautomaten.

Die Konsultationsfassung des Hinweispapiers „Messen und Schätzen“ der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in beiden Fallgruppen noch nicht für ausreichend Klarheit gesorgt. Zu beiden Konstellationen hat enplify nach einem konstruktiven Austausch mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) gute Nachrichten, die wir gerne in unserem Webinar erläutern möchten: Mit den entsprechenden Nachweisen können Multifunktionsdrucker und kleinere Getränkeautomaten nach unserer Einschätzung als Eigenverbrauch eingestuft und müssen somit nicht geschätzt bzw. aufwendig geeicht gemessen und abgegrenzt werden.

Unsere Expertin Nathalie Labuvé wird in dem Webinar Hinweise geben, welche Auswirkungen die Auskünfte der BNetzA auf die Drittmengenabgrenzung haben und wie Unternehmen diese in die Praxis umsetzen können. Sie erhalten dadurch wertvolle Hilfe für Ihren Antrag auf Besondere Ausgleichsregelung.

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