Bundesregierung: Wirtschaftliche Risikotragung von besonderer Bedeutung.
Exklusiv: FDP lässt bei Drittmengen nicht locker.
BNetzA kündigt Erleichterungen bei der Drittmengenabgrenzung an.
Neue Meldepflichten durch neue Gesetze und Novellierungen.
Erlaubnisscheine nach § 9 Abs. 4 StromStG: Antrag bis 31. Dezember 2019 erforderlich.
Frist zur Umsetzung eines EEG-konformen Messkonzepts bis 31.01.2021 verlängert.