BAFA hält sich bei Drittmengenabgrenzung zurück.
Kohleausstieg: Höhere Stromgesamtkosten für die energieintensive Industrie.
Senkung der EEG-Umlage als Gefahr für privilegierte Industrieunternehmen.
Kundenanlagen erneut im Fokus der Rechtsprechung und der BNetzA.
Keine Überraschungen bei den endgültigen Netzentgelten.
Neuregelungen zur Abgrenzung von Drittstrommengen wirkungslos.