Kulanz bei Meldefristen ist zwingend notwendig.
BesAR-Frist: BAFA hält am 30. Juni fest, lässt aber Corona-bedingte Ausnahmen zu.
BAFA-Merkblatt: Die wichtigsten Änderungen für das Antragsjahr 2020.
BAFA hält sich bei Drittmengenabgrenzung zurück.
Senkung der EEG-Umlage als Gefahr für privilegierte Industrieunternehmen.
Kundenanlagen erneut im Fokus der Rechtsprechung und der BNetzA.