EuGH erklärt Kundenanlagen für europarechtswidrig
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neue Hoffnung für Kundenanlagen
Nach den Rechtsprechungen des EuGH und BGH zu "Kundenanlagen" bestehe laut BMWE-Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Hoffnung auf eine Gesetzesänderung, wenn auch nicht mit der derzeitigen EnWG-Novelle.
Dabei ginge es vor allem um die Ausnahmen der Kundenanlagen. Durch eine entsprechende Änderung könne die Regulierung nicht ausschließlich auf Leitungen - die der Eigenversorgung dienen - beschränkt werden, sondern weitere Ausnahmen zulassen.
Das BMWE weist auf die Möglichkeiten hin, die für die Gesetzgebung gegeben seien. Sicher seien hingegen jedoch Bemühungen einen Fortbestand der Kundenanlage zu ermöglichen, um viele kleinere derzeitige Kundenanlagen nicht regulieren zu müssen.
Unter Voraussetzung einer entsprechenden Gesetzesanpassung werde erwartet, dass Industriebetriebe zusätzliche Möglichkeiten für Kundenanlagen erhalten. Sollte es doch zu einer Netzregulierung kommen müssen, so wäre eine Erleichterung der geschlossenen Verteilernetze denkbar.
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