Zur Übersicht
Energienebenkosten

Begrenzung der KWK- und Offshore-Netzumlage (Besondere Ausgleichsregelung) 

2. Juni 2025

Fristen und Grundbedingungen

Stromkostenintensiven Unternehmen ist es bis zum 30. Juni eines Jahres möglich, den Antrag auf Reduzierung der KWKG- und Offshore-Netzumlage zu stellen. Dieser BesAR-Antrag erfolgt an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA). Für die Genehmigung der Anträge müssen Unternehmen zunächst einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen.  

Die Möglichkeit der Reduzierung besteht speziell für Unternehmen, die einer Branche gemäß Anlage 2 EnFG zugehörig sind, zusätzlich gilt die Erfüllung weiterer Voraussetzungen nach §§ 30 ff. EnFG. Auch ist nur die selbstverbrauchte Strommenge oberhalb 1 GWh begrenzbar, sowie weitere individuelle Bestimmungen. 


Welche Varianten gibt es?

Unternehmen können zwischen einem Grundverfahren und einem erweiterten Verfahren wählen. Das erweiterte Verfahren bietet eine umfassendere Begrenzung, jedoch sind entsprechend mehr Anforderungen zu erfüllen. 

Für das Grundverfahren gelten die folgenden Anforderungen: 

  • zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem 
  • Erfüllung der grünen Konditionalität (bpsw. erhöhte Energieeffizienz, hoher Grünstrombezug oder Investitionen in die Dekarbonisierung des Produktionsprozesses) 

Bei dem erweiterten Verfahren wird dies durch die folgenden Anforderungen ergänzt: 

  • Nachweis der %-ualen Energiekosten an der Bruttowertschöpfung  
  • Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers  


Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?

Der Antrag für die Begrenzung im Folgejahr (bspw. 2026) wird im aktuellen Jahr (bspw. 2025) gestellt und berücksichtigt die Angaben des Vorjahres (bspw. 2024)   

Anträge sind explizit bis zu der Frist 30. Juni zu stellen, da ansonsten mit Ablehnung des Antrags zu rechnen ist.   


Gibt es Ausnahmen?

Um unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen, Emissionen zu reduzieren oder die Entwicklung neuer Technologien zu unterstützen, gibt es diese Entlastungsmöglichkeit auch für Unternehmen, die Wasserstoff elektrochemisch herstellen, Schienenbahnen, Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen im Linienverkehr sowie Landstromanlagen für Seeschiffe.  

 

Folgende Unterlagen werden für die Antragsstellung benötigt: 

  • Stromrechnungen 
  • Stromlieferverträge  
  • Netzanschlussverträge  
  • Bescheinigung des Wirtschaftszweiges  
  • ISO 50.001 Zertifikat  
  • Auditberichte, Handelsregisterauszüge und Prognosewerte zur Begrenzung der KWKG- und Offshore- Netzumlage für Folgejahr. 
  • ausgefüllte Eigenerklärung zur grünen Konditionalität oder die Erklärung zur Antragstellung 

Wird der Antrag vom BAFA akzeptiert, ergeht ein Begrenzungsbescheid an das antragstellende Unternehmen - dadurch kann die KWKG- und Offshore-Netzumlage für das Folgejahr begrenzt werden.  

enplify unterstützt Sie gerne bei dem Thema. Kommen Sie auf uns zu. Jetzt individuell beraten lassen →

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

Suchen Sie nach einem kompetenten Partner, der Ihrem Unternehmen zu mehr energiewirtschaftlicher Effizienz verhilft? Möchten Sie erfahren, wie enplify Sie bei Energiebeschaffung, Energienebenkosten, Green Energy und Energiecontrolling oder eben beim Thema Energiepreisbremsen entlasten kann? Dann lassen Sie uns ins Gespräch kommen. Wir freuen uns auf Sie!