Ausschüttung von Überschüssen aus dem RLM-Bilanzierungsumlagekonto. Wer profitiert davon?
Jahresmengenmeldung zur Begrenzung der KWK- und Offshore-Netzumlage
Begrenzung der KWK- und Offshore-Netzumlage (Besondere Ausgleichsregelung)
Stromkostenintensiven Unternehmen ist es bis zum 30. Juni eines Jahres möglich, den Antrag auf Reduzierung der KWKG- und Offshore-Netzumlage zu stellen. Dieser BesAR-Antrag erfolgt an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA). Für die Genehmigung der Anträge müssen Unternehmen zunächst einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen.
Die Möglichkeit der Reduzierung besteht speziell für Unternehmen, die einer Branche gemäß Anlage 2 EnFG zugehörig sind, zusätzlich gilt die Erfüllung weiterer Voraussetzungen nach §§ 30 ff. EnFG. Auch ist nur die selbstverbrauchte Strommenge oberhalb 1 GWh begrenzbar, sowie weitere individuelle Bestimmungen.
Unternehmen können zwischen einem Grundverfahren und einem erweiterten Verfahren wählen. Das erweiterte Verfahren bietet eine umfassendere Begrenzung, jedoch sind entsprechend mehr Anforderungen zu erfüllen.
Für das Grundverfahren gelten die folgenden Anforderungen:
Bei dem erweiterten Verfahren wird dies durch die folgenden Anforderungen ergänzt:
Der Antrag für die Begrenzung im Folgejahr (bspw. 2026) wird im aktuellen Jahr (bspw. 2025) gestellt und berücksichtigt die Angaben des Vorjahres (bspw. 2024)
Anträge sind explizit bis zu der Frist 30. Juni zu stellen, da ansonsten mit Ablehnung des Antrags zu rechnen ist.
Um unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen, Emissionen zu reduzieren oder die Entwicklung neuer Technologien zu unterstützen, gibt es diese Entlastungsmöglichkeit auch für Unternehmen, die Wasserstoff elektrochemisch herstellen, Schienenbahnen, Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen im Linienverkehr sowie Landstromanlagen für Seeschiffe.
Wird der Antrag vom BAFA akzeptiert, ergeht ein Begrenzungsbescheid an das antragstellende Unternehmen - dadurch kann die KWKG- und Offshore-Netzumlage für das Folgejahr begrenzt werden.
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