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Energienebenkosten

Erste Signale zur Zukunft der Strompreiskompensation über 2020 hinaus.

2. Okt. 2019

Die Strompreiskompensation ist gerade in Zeiten steigender CO₂- und Energiekosten ein wichtiger Hebel zur Senkung der Stromkosten in den begünstigten Carbon-Leakage-gefährdeten Sektoren. Diese Möglichkeit der Entlastung wurde im Jahr 2012 in die Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Handelssystem mit Treibhausgasemissionszertifikaten implementiert.

Da dieses relevante Beihilfeinstrument jedoch gemäß der Leitlinie vorerst bis zum 31.12.2020 befristet ist, gab es bisher keine konkreten Signale, wie es um diese Entlastungsmöglichkeit nach 2020 steht. Der heute beschlossene Haushaltsplanentwurf des Bundes für 2020 enthält nun erste Anzeichen über die Zukunft der eigentlich Ende 2020 auslaufenden Strompreiskompensation.

Während für die gesamte Beihilfesumme der Strompreiskompensation in 2019 (für das Entlastungsjahr 2018) im Haushaltsplan 230 Mio. € vorgesehen waren, enthält der Haushalt für die Ausschüttungsjahre 2022 und 2023, also über den EU-Beihilfeleitlinienzeitraum hinaus, ein Budget von 932 Mio.€ für das Jahr 2022 und weitere 968 Mio. € für 2023.

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