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Emissionshandel

EU-Kommission will CO₂-Handel reformieren: Preise rauf, Privilegien runter.

5. Juli 2021

Das europäische CO₂-Emissionshandelssystem (EU-EHS) soll nach jüngst bekannt gewordenen Plänen der EU-Kommission umfassend reformiert werden. Die Preise für die Emissionszertifikate sollen steigen und die Privilegien für Industrieunternehmen sukzessive abgebaut werden. Zu dem genauen CO₂-Reduktionsziel hat die EU-Kommission noch nichts verlautbaren lassen. Ab 2026 sollen weitere Sektoren von einem europaweiten Emissionshandel erfasst werden. Die EU plant die Ausweitung der CO₂-Bepreisung auf Verkehr und Gebäude, was vermutlich den erst im Januar implementierten nationalen Emissionshandel (nEHS) wenige Jahre nach seiner Einführung ablösen würde. Die Details sollen im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets der EU-Kommission zur Umsetzung des Green Deals am 14. Juli vorgestellt werden. Wir fassen für Sie die „geleakten“ Pläne zusammen.

EU-Kommission sieht EU-EHS-Preis von 50 bis 85 € pro Tonne CO₂.

Der EU-EHS soll deutlich verschärft werden. Als Preisziel gibt die EU-Kommission 50 bis 85 € pro Tonne CO₂ vor (aktueller Preis: ~57 €). Welches Emissionsminderungsziel mit diesem Preiskorridor erreicht werden soll, ließ Brüssel offen. Im Entwurf der EU-Kommission wird das neue Ziel mit „XX“ angegeben. Bislang galt für den EU-EHS eine Reduktion von 43 Prozent im Vergleich zu 2005. Noch ist ungeklärt, welche Klimaschutzleistungen über den CO₂-Markt und welche im sogenannten Lastenteilungsbereich erbracht werden soll, der in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten liegt. Auch an anderen Stellen stehen im Entwurf die entscheidenden Zahlen in eckigen Klammern, also unter Vorbehalt.

Freie Zuteilungen sollen auslaufen, Stahl, Zement und Aluminium ab 2026 leer ausgehen.

Was bei vielen Unternehmen große Sorgen auslösen wird: Die freien Zuteilungen sollen stark reduziert und schließlich ganz abgeschafft werden. Anfangs erhalten Sektoren, die laut EU-Definition ein Risiko von Carbon Leakage aufweisen, weiterhin freie Zuteilungen – vorausgesetzt, sie können Pläne zur Reduktion ihrer Emissionen vorweisen, die innerhalb von weniger als fünf Jahren greifen. Andernfalls verlieren sie ein Viertel ihrer Gratis-Zertifikate. Laut Presseberichten könnte die Übergangsphase immerhin bis 2037 dauern. Ab 2026 soll außerdem die maximale jährliche Senkungsrate für die sogenannten Benchmarks, welche die Höhe der kostenlosen Zuteilung vorgeben, verschärft werden – von derzeit 1,6 auf 2,5 Prozent. Im Entwurf ist allerdings kein konkretes Ende der kostenlosen Zuteilung enthalten.
Der von der EU-Kommission geplante Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll eine Alternative zur kostenlosen Zuteilung sein, um Carbon Leakage-Schutz zu gewähren. Daher schlägt der Entwurf vor, dass die CBAM-Sektoren – dazu zählen Zement, Stahl, Aluminium, Strom und Düngemittel – bis 2023 freie Zuteilungen erhalten; danach werden sie bis 2025 schrittweise abgeschafft. Unklar ist allerdings, wann, ob und in welcher Form die umstrittene CO₂-Grenzsteuer überhaupt kommt.

Kritisch dazu äußert sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier am vergangenen Freitag bei einem Treffen mit Branchenvertretern und den Vizepräsidenten der EU-Kommission, Margrethe Vestager und Valdis Dombrovskis. Solange es keinen Mechanismus für einen CO₂-Preis bei Importen aus Drittstaaten gebe, müssten bewährte Instrumente wie die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten für die Stahlindustrie in Deutschland erhalten bleiben. Man wisse nicht, wie und wann das von der EU-Kommission geplante CO₂-Grenzausgleichssystem funktionieren werde. Es müsse sichergestellt werden, dass nicht am Ende die Länder profitieren, die Stahl ohne Umweltschutz und Klimaauflagen produzieren, so Altmaier. Die kostenlose Zuteilung sollte mindestens Bestand haben, bis es die Ideallösung, einen internationalen Klimaclub, dessen Mitglieder gemeinsam an einem Weg zu klimafreundlichem Stahl arbeiten, gebe.

Neue Obergrenze für die Marktstabilitätsreserve.

Die Gesamtmenge der Zertifikate (Cap) soll durch eine Erhöhung des linearen Reduktionsfaktors sinken. Zusätzlich wird die EU-Kommission eine einmalige Senkung der Obergrenze vorschlagen. Es ist allerdings noch unklar, wie hoch dieser „erhöhte Reduktionsfaktor“ ausfallen wird, da die Prozentsätze noch in eckigen Klammern stehen. Die Kommission schlägt außerdem vor, die bis 2024 geltende Aufnahmequote der Marktstabilitätsreserve (MSR) von 24% bis 2030 zu verlängern. Darüber hinaus will die EU-Kommission am linearen Verringerungsfaktor drehen. Das ist der Prozentsatz an Zertifikaten, der jedes Jahr aus dem Pool genommen und direkt gelöscht wird, um die EU-EHS-Preise „anzukurbeln“. Bislang liegt er bei 2,2 Prozent. Eine genaue Angabe, wie hoch er in Zukunft sein soll, nennt der Entwurf noch nicht, Brüsseler Experten gehen aber von 2,4 bis 2,5 Prozent aus. Dazu soll es eine einmalige Herabsetzung der Deckelung geben, wenn die neuen ETS-Regeln greifen.

Anrechnung negativer Emissionen soll möglich werden.

Eher nebenbei findet sich im Entwurf darüber hinaus eine neue Komponente: Weil die Speicherung und Nutzung von CO₂ zur Erreichung der Klimaziele nötig sei, sollen sich Unternehmen jene CO₂-Emissionen, „die dauerhaft chemisch in einem Produkt gebunden werden, so dass sie bei normalem Gebrauch nicht in die Atmosphäre gelangen“, in ihr EU-EHS-Konto anrechnen lassen können.

nEHS vor dem Aus? EU-Emissionshandel für Verkehr und Gebäude.

Mit der Ausweitung der europäischen CO₂-Bepreisung auf die Sektoren Verkehr und Gebäude scheint sich die deutsche Position durchgesetzt zu haben, obwohl Frankreich und einige osteuropäische Länder die Schaffung eines zweiten Emissionshandels neben dem EU-EHS, der heute schon die Industrie, die Stromerzeuger und Teile des Flugverkehrs erfasst, kritisch gesehen haben. Die neuen CO₂-Zertifikate sollen ab 2026 die Kraftstoffe für Fahrzeuge und Öl und Gas für Heizungen belasten. Das heißt Autofahren und Heizen wird für die Verbraucher in Europa deutlich teurer werden. Wie im deutschen nEHS sollen in den neu hinzukommenden Sektoren nicht die Endverbraucher, sondern die Inverkehrbringer von Brennstoffen die Zertifikate kaufen – es wird also ein Parallelsystem geschaffen, das dem deutschen CO₂-Preis, der seit Januar 2021 gilt, ähneln wird. Freie Zuteilungen, wie sie im aktuellen EU-EHS noch üblich sind, soll es nicht geben. Um den Markt in Gang zu bringen, soll für 2026 eine Zertifikatsobergrenze ermittelt werden, die sich an den Emissionsdaten beider Sektoren orientiert und zu einem noch unbestimmten Reduktionsziel bis 2030 führt. Auch eine Marktstabilitätsreserve (MSR) soll es geben, die nicht genutzte Zertifikate zeitweise vom Markt nimmt. Die Einnahmen der Mitgliedsstaaten durch den zusätzlichen Zertifikateverkauf sollen in umweltfreundliche Investitionen fließen.

Wie es jetzt weitergeht.

Die Details zur Reform des europäischen Emissionshandels und anderer Klimaschutzvorhaben will die EU-Kommission im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets am 14. Juli vorstellen. Bei dem Termin geht es um die Präsentation von zwölf einzelnen Vorschlägen für verschiedene Energie- und Klimaregelungen. In den kommenden Wochen und Monaten wird es wohl zu intensiven Verhandlungen zwischen den verschiedenen Organen kommen. Es steht also nicht fest, dass genau diese Regelungen 1:1 in Kraft treten. Der Handlungsdruck ist allerdings so groß, so dass die EU-Kommission gezwungen ist, ein ambitioniertes Programm vorzulegen.

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