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Energiepolitik

Harte Kritik aus Berlin am Entwurf der EU-Beihilfeleitlinie.

10. Sept. 2021

Die EU-Kommission hatte bis zum 2. August um Konsultation ihres Entwurfes der überarbeiteten „Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022“ (kurz: KUEBLL [deutsch] oder CEEAG [englisch]) gebeten. Mittlerweile liegt enplify die 86-seitige Stellungnahme der Bundesregierung vor, die nach unserer Einschätzung sehr kritisch ausgefallen ist. Die Autoren der Regierungsstellungnahme haben offensichtlich verstanden, was die energiepolitische Stunde geschlagen hat. Würden die Pläne der EU-Kommission Realität, verlöre ein Großteil der stromkostenintensiven Unternehmen seine energierelevanten Privilegien - allen voran die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) -, was in vielen Fällen existenzbedrohend wäre. Ob die Bedenken aus Berlin in Brüssel aufgegriffen werden, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.

Die neue EU-Beihilfeleitlinie soll noch vor dem Jahreswechsel verabschiedet werden, damit sie pünktlich zum 1. Januar 2022 in Kraft treten kann. Die aktuellen Leitlinien laufen Ende 2021 aus. Im Rahmen des European Green Deal hat die EU-Kommission einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt, auf dessen Basis sie ab 2022 einschlägige nationale Gesetze oder deren Änderungen genehmigen will, die Beihilfen in den Bereichen Klima, Umweltschutz und Energie gewähren. Prominentestes Beispiel einer solchen Beihilfe ist das deutsche EEG mit der BesAR, die auch in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand beihilferechtlicher Diskussionen war. Verweigert die EU-Kommission die Zustimmung zu einer Beihilfe, kann diese nicht gewährt werden bzw. ist zurück- bzw. nachzuzahlen, wodurch große Rechtsunsicherheit für die Betroffenen entsteht. Wichtigster Kritikpunkt aus Sicht der deutschen Industrie ist daher die signifikante Kürzung der beihilfeberechtigten Branchen. Die Liste der privilegierten Wirtschaftszweige soll von 245 auf 51 gekürzt werden, was nach enplify-Analysen mehr als 1.000 Unternehmen betreffen würde.

Die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Industrie sei ein essentieller Aspekt für die Umsetzung des Green Deal, schreibt die Bundesregierung unmissverständlich an die EU-Kommission. Die grundsätzlich bestehenden Möglichkeiten zur Befreiung und Ermäßigung bei Abgaben und Umlagen auf Elektrizität seien dafür, gerade in Deutschland mit seinen hohen „early mover costs“ und dem hohen Industrieanteil, ein ganz zentraler Aspekt der Akzeptanz des Green Deal. Keinesfalls sollten die zulässigen Ausnahmen deshalb so wie von der Kommission vorgeschlagen eingeschränkt werden. Und angesichts erhöhter Zielambitionen und auf breiter Basis steigender Energiepreise sollten die in den derzeitigen Leitlinien bestehenden Befreiungsmöglichkeiten im Grundsatz erhalten bleiben. Wörtlich heißt es weiter: „Die Ausnahmen zugunsten energieintensiver Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung erheblich zu eng. Ziel sollte sein, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts EU zu erhalten und die Abwanderung energieintensiver Unternehmen in umweltrechtlich weniger ambitionierte Regionen außerhalb der EU (carbon leakage) zu vermeiden und die Dekarbonisierung der energieintensiven Industrien durch Elektrifizierung von Prozessen voranzutreiben.“

„Bestandsschutz“ für aktuelle Regelungen gefordert.

Die Bundesregierung setzt sich in ihrem Schreiben außerdem dafür ein, dass die Liste der privilegierungsberechtigten Sektoren unverändert bleibt. Für die Wahrung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden Unternehmen und die Akzeptanz der Energiewende sei es „von zentraler Bedeutung, dass die in den Anhängen 3 und 5 der bisherigen Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen 2014 gelisteten Sektoren weiterhin berücksichtigt und damit befreit werden können.“ Die bisherigen Anforderungen an Strom- und Handelsintensität auf EU-Sektor-Ebene (grundsätzlich jeweils 10% sowie weitere Kombinationen von Kriterien) sollten im Grundsatz beibehalten werden. Sie sollten außerdem einheitlich für die Unternehmen aus Branchen, die aus verschiedenen Ausnahmetatbeständen befreit werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, abgesenkt werden.

Die geplante Anhebung des Mindest-Eigenanteils auf 25% der Stromkosten (Umlagehöhe) wird ebenfalls kritisiert. Auch hier plädiert die Bundesregierung für die Aufrechterhaltung des Status Quo. Der Anteil sollte wie bisher maximal 15% betragen, um die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien in der EU zu erhalten und effektiven Carbon Leakage-Schutz sicherstellen zu können. Aus dem gleichen Grund müsse auch der Super Cap weiterhin ab einer Schwelle von 0,5% der Bruttowertschöpfung eines energieintensiven Unternehmens greifen. Die drastische Anhebung um 200 Prozent auf 1,5% würde viele energieintensiven Branchen hart treffen und Abwanderung in Regionen außerhalb der EU nach sich ziehen. [Anmerkung der Redaktion: Spätestens an dieser Stelle merkt der Leser, dass die Stellungnahme wohl kaum aus der Feder des Bundesumweltministeriums stammen kann.]

Außerdem fordert die Bundesregierung eine Art „Bestandsschutz“ für die aktuellen Regelungen, wenn sie schreibt, dass für bestehende Genehmigungen Rechtssicherheit „essentiell“ sei. Die Aufforderung der EU-Kommission, alle bereits genehmigten Beihilferegelungen bis spätestens 31. Dezember 2023 mit den neuen Leitlinien in Einklang zu bringen, lehnt die Regierung daher ab. Das könnte noch ein sehr wichtiger Punkt aus Sicht der deutschen Industrie werden.

Berlin fordert Ausweitung der Beihilfemöglichkeiten.

Mit den „early mover costs“ wird im Übrigen darauf abgestellt, dass Deutschland in stärkerem Maße die Kosten für die Technologieentwicklung bei den Erneuerbaren Energie trage als andere Länder. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu erhalten und Carbon Leakage zu vermeiden, dürften die Ausnahmeregelungen nach Auffassung der Bundesregierung nicht eingeschränkt werden. Im Gegenteil „sollte ihr Anwendungsbereich auf andere energiebedingte Abgaben und Kosten ausgeweitet werden, wie insbesondere die Netzentgelte, da auch sie sich auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie auswirken“. Diese Aussage ist auch deswegen positiv zu bewerten, da sie darauf hindeutet, dass die Bundesregierung mit (neuen) Ausnahmeregelungen in diesem Bereich beschäftigt. Apropos Netzentgelte: An anderer Stelle hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, dass es sich bei regulatorischen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Netzsicherheit nicht um eine Beihilfe handele, wenn die Netzbetreiber lediglich die Kosten für die Redispatch-Maßnahmen in einem Umlagesystem auf die Netzentgelte umlegen und dabei keine staatlichen Mittel eingesetzt werden. Dies gelte umso mehr, wenn die betroffenen Redispatchkraftwerke lediglich die Kosten, jedoch keinen Gewinn ersetzt bekommen bzw. erwirtschaften können. An wiederum anderer Stelle betont die Bundesregierung, dass bis 2030 werden allein die deutschen Übertragungsnetzbetreiber ca. 76 Mrd. € in den Netzausbau investieren müssen, der auch dem europäischen Binnenmarkt diene.

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