Zur Übersicht
Energiepolitik

Klimaschutzprogramm 2030 und KSG-Entwurf verabschiedet.

9. Okt. 2019

Das Bundeskabinett hat heute das umstrittene Klimaschutzprogramm 2030 verabschiedet. Dabei geht es um konkrete Vorhaben, mit denen Deutschland die Klimaziele für das Jahr 2030 erreichen will. Bis zuletzt feilten die Ministerien an dem Papier, das nun 173 Seiten umfasst. Gegenüber der vorherigen Version gibt es kaum Änderungen.

Gelistet sind mehr als 60 Maßnahmen in den Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Wärme und der Landwirtschaft – überwiegend Förderprogramme –, mit denen Deutschland das Minus-55-Prozent-Ziel bis 2030 erreichen soll. Darüber hinaus will die Regierung mit dem ebenfalls heute verabschiedeten Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festlegen, wie die Maßnahmen im Kampf gegen die Erderwärmung umgesetzt und überwacht werden sollen. Insbesondere um das Klimaschutzgesetz wurde bis zuletzt gerungen. Der Bundestag muss dem Gesetzesentwurf noch zustimmen.

Der Entwurf des KSG enthält keine besonderen Überraschungen, jedoch einige Details, die in dieser Form weder aus Klimapaket noch Klimaschutzprogramm 2030 abgeleitet werden konnten. Den Entwurf des KSG hatte das Bundesumweltministerium am Wochenende in die Ressortabstimmung gegeben – im Übrigen ohne öffentliche Mitteilung.

An diversen Stellen enthält die Gesetzesbegründung zum Referentenentwurf eindeutige Bekenntnisse zur Motivation des Klimaschutzprogramms. Gleich mehrfach wird neben dem Zweck der Reduktion von Treibhausgasemissionen auf die erheblichen Strafzahlungen an die EU bei Verfehlen der Zielvorgaben verwiesen.

KSG enthält keine konkreten Maßnahmen zur CO₂-Minderung.

Das KSG selbst enthält keine konkreten Maßnahmen zur CO₂-Minderung. Es regelt, dass einzelne Minister für die Erreichung jährlicher Klimaschutzziele in ihrem Ressort verantwortlich sind. Für sechs Sektoren, u.a. Industrie und Energiewirtschaft, werden konkrete Vorgaben gemacht, wie stark der CO₂-Ausstoß ab 2020 jährlich sinken soll. Eine jährlich tagende Expertenkommission soll feststellen, ob diese Ziele erreicht wurden. Ist das nicht der Fall, müssen die zuständigen Bundesministerien binnen drei Monaten einen Plan vorlegen, um das Ziel doch noch zu erreichen. Die Emissionsmengen der Sektoren können durch Entscheidung der Bundesregierung geändert werden. Sie müssen aber insgesamt gleichbleiben. Eine generelle Erhöhung der Emissionsziele 2030 ist ebenfalls denkbar, wenn die europäische oder internationale Zielerreichung gefährdet sein sollte. Von einer Haftung der Ministerien für verfehlte EU-Ziele ist hingegen keine Rede mehr.

Interessant ist auch die Aufstellung der Sektorziele bis 2030 und die projizierte erwartete Emissionsreduktion in den jeweiligen Sektoren auf Grundlage bereits getroffener gesetzlicher Entscheidungen und ergriffener Maßnahmen. Hierbei fällt auf, dass der Sektor Industrie die höchste verbleibende Reduktionslücke zu schließen hat (nach Berücksichtigung bereits vorliegender Maßnahmen). Demnach liegt die projizierte Reduktionslücke bis 2030 bei insgesamt 85,5 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalent, woran der Sektor Industrie (verantwortlich für rund 20% der Treibhausgasemissionen) mit 34 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalent einen Anteil von rund 40% hat.

Die Gesetzesbegründung enthält auch rechnerische Minderungskosten für alle Sektoren (ohne den Sektor Energiewirtschaft) inkl. der Kosten für bereits implizierte Maßnahmen. In dieser Darstellung werden die auf den Sektor Industrie entfallenden Kosten auf 1,242 Mrd. € geschätzt. Es ist jedoch zu bedenken, dass die verbleibenden rechnerischen Minderungskosten vorrangig auf den Sektor Verkehr mit 14 Mrd. € und einer verbleibenden Reduktionslücke von 1 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalent entfallen und somit in diesem Sektor sowohl die Maßnahmen bereits eingeleitet als auch deren Finanzierung zum relevanten Teil sichergestellt wurden.

Neue Berichtspflichten für Unternehmen.

Der Referentenentwurf enthält auch Vorgaben zu Datenerhebungen durch das Umweltbundesamt, das jeweils bis zum 15. März des Folgejahres die entsprechenden Emissionsdaten zu übersenden hat. Der mit solchen Berichtspflichten zusammenhängende Erfüllungsaufwand der Wirtschaft kann lt. Gesetzesbegründung „nicht quantifiziert werden“. Die entsprechenden Bußgeldvorschriften zu Datenmitteilungspflichten sind jedoch bereits im Referentenentwurf enthalten, um die rechtzeitige Verfügbarkeit der berichtsrelevanten Daten sicherzustellen. Im Entwurf ist von einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 € die Rede, falls beispielsweise das Umweltbundesamt als die Instanz, die die Emissionsberichte anfertigt, Schwierigkeiten haben sollte, an Daten zu gelangen. Damit soll wohl dem Umstand vorgebaut werden, dass sich beispielsweise Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erneut weigern könnte, wichtige Daten vorzulegen.

Die konkreten Vorhaben werden im Klimaschutzprogramm 2030 beschrieben, das am Mittwoch ebenfalls vom Kabinett gebilligt wurde. Zur Umsetzung der darin beschriebenen Maßnahmen sind allerdings weitere Gesetze erforderlich. Vorgesehen sind unter anderem eine CO₂-Bepreisung für fossile Treib- und Heizstoffe, eine höhere Abgabe auf Flugtickets und eine stärkere Ausrichtung der Kfz-Steuer am CO₂-Ausstoß. Zugleich soll es Austauschprämien für Ölheizungen und eine höhere Kilometerpauschale für Fernpendler geben. Es bleibt weiter spannend.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

Suchen Sie nach einem kompetenten Partner, der Ihrem Unternehmen zu mehr energiewirtschaftlicher Effizienz verhilft? Möchten Sie erfahren, wie enplify Sie bei Energiebeschaffung, Energienebenkosten, Green Energy und Energiecontrolling oder eben beim Thema Energiepreisbremsen entlasten kann? Dann lassen Sie uns ins Gespräch kommen. Wir freuen uns auf Sie!