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Emissionshandel

BEHG: Kompensation über EEG-Umlage immer noch unklar.

28. Apr. 2020

Die FDP-Bundestagsfraktion hat einen energate-Beitrag, der sich auf enplify-Analysen zu den Auswirkungen der geplanten EEG-Umlagesenkung stützt, zum Anlass genommen, die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage nach den Auswirkungen des ab 2021 geplanten nationalen Emissionshandels zu befragen. In der uns vorliegenden Stellungnahme gibt die Bundesregierung zu, noch nicht abschätzen zu können, in welcher Höhe die EEG-Umlage durch die Einnahmen aus dem geplanten Emissionshandel für Brennstoffe sinken soll.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bestätigt, dass immer noch die rechtlichen Voraussetzungen fehlen, um die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für das Senken der EEG-Umlage zu nutzen. Der Kompensationsmechanismus ist zentrales Element des BEHG. Aktuell kann die Regierung nicht beziffern, wie hoch die Entlastung in den ersten Jahren überhaupt ausfallen wird. Die entsprechenden Zahlen sollen mit dem Energie- und Klimafonds für 2021 festgelegt werden.

Das BMWi ist sich darüber im Klaren, dass sich die Senkung der EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen zu einem Bumerang entwickeln könnte – und bestätigt damit unsere Analysen zu dem Thema. Bei den Antragstellern auf besondere Ausgleichsregelung (BesAR) könnte die Senkung der EEG-Umlage auch die Stromkostenintensität (SKI) sinken lassen. Das könnte zum Verlust der Begrenzung führen, vor allem bei Unternehmen, deren SKI bislang knapp über den maßgeblichen Schwellwerten liegt. Hintergrund: Um von einer EEG-Umlageprivilegierung zu profitieren, müssen die antragstellenden Unternehmen eine gewisse SKI nachweisen. Eine Senkung der EEG-Umlage reduziert die Stromkosten im Zähler der SKI und erhöht die Bruttowertschöpfung im Nenner der Berechnungsformel und lässt die SKI insgesamt sinken, was bei Unternehmen, die heute noch vom BesAR-Privileg profitieren, zum Verlust der Begrenzung führen kann.

Zahlen dazu, wie viele Unternehmen von diesem Effekt betroffen sein könnten, kann die Bundesregierung nicht vorlegen. Aktuell würden Maßnahmen geprüft, die die möglichen Effekte auf die Besonderen Ausgleichsregelungen vermeiden können. „Dazu zählt die Absenkung der Schwellenwerte“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Ein weiterer Ausweg könnte der Ausschluss der Kompensation der EEG-Umlage aus der Berechnung der Stromkostenintensität sein, um einen vermeintlichen Vorteil nicht zum existenzbedrohenden Nachteil werden zu lassen.

Aus Sicht der FDP zeigen die Antworten der Bundesregierung, wie unausgegoren der nationale Brennstoffemissionshandel ist. „Seine Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen oder die Kraft-Wärme-Kopplung sind der Bundesregierung offenbar nicht bekannt“, sagte die FDP-Bundestagsabgeordnete Sandra Weeser zu energate.

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