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Energierecht

Neuer Entwurf der EU-Beihilfeleitlinie: Jetzt immerhin 116 Sektoren beihilfeberechtigt.

29. Nov. 2021

Ein „geleakter“, also noch nicht offiziell veröffentlichter Entwurf der „Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022“ (kurz: KUEBLL [deutsch] oder CEEAG [englisch]) sieht nunmehr immerhin 116 Wirtschaftszweige vor, die auch künftig energierechtliche Beihilfen empfangen sollen dürfen. Die entsprechenden Bemühungen der Industrie waren also zumindest teilweise von Erfolg gekrönt, denn ein großer Teil der stromkostenintensiven Unternehmen hat seit der Bekanntgabe des ersten Entwurfs im Juni 2021 um seine energierelevanten Privilegien gebangt.

Wieder auf der Liste der beihilfehilfeberechtigten Sektoren stehen u.a. Stahl- und Leichtmetallgießereien, Industriegase-Hersteller, Oberflächenveredler / Wärmebehandler sowie die Hersteller von Kalk und gebranntem Gips. Auch darüber hinaus hat die EU-Kommission die Leitlinie stark überarbeitet, dazu unten mehr. Die Mitgliedstaaten sollen im Übrigen die neuen Kriterien nach den Vorstellungen der EU-Kommission erst ab dem 1. Januar 2024 anwenden. Für einzelne Unternehmen, die nach den neuen Kriterien aus der Sektorenliste herausfallen, soll die Möglichkeit eines Übergangszeitraums bestehen, in welchem weiterhin Beihilfen gewährt werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

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