Zur Übersicht
Energienebenkosten

enplify arbeitet an einer Stellungnahme zum BNetzA-Hinweispapier „Messen & Schätzen“.

2. Sept. 2019

Am 7. Juli 2019 hat die BNetzA die Konsultationsfassung eines Hinweispapiers zum "Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten" veröffentlicht. Die Frist zur Stellungnahme innerhalb der Konsultationsphase läuft am 15. September 2019 ab. enplify arbeitet derzeit an einer Stellungnahme und holt dazu auch Kunden-Feedback ein. Parallel finden Diskussionen mit beteiligten Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten statt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass auch dieser erneute behördliche Vorstoß trotz eines beachtlichen Dokumentenumfangs von 55 Seiten nicht die notwendige Klarheit für die betroffenen Unternehmen bringt. Das Zurückgreifen auf die komplexe Betreibereigenschaft als Zuordnungskriterium zu Eigen- oder Fremdverbrauch, die dafür eigentlich ungeeignet ist, wurde aus dem Leitfaden zur Eigenversorgung übernommen. Das kumulative Vorliegen aller drei Kriterien für die Betreibereigenschaft (tatsächliche Sachherrschaft, eigenverantwortliche Bestimmung der Arbeitsweise und wirtschaftliches Risiko) und damit die Bestimmung des Letztverbrauchers zieht in der Praxis große Probleme nach sich. Auch die genannte Bagatellgrenze von 3.500 kWh ist zu niedrig angesetzt.

Bundesregierung antwortet ausweichend auf Kleine Anfrage der FDP-Fraktion

Bereits im Nachgang der Veröffentlichung der Konsultationsfassung hatte sich am 17. Juli 2019 die FDP-Bundestagsfraktion mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung gewandt, um die mit dem Energiesammelgesetz zusammenhängenden grundsätzlichen Punkte zur Abgrenzung von weitergeleitetem Strom zu klären. Die Antwort vom 20. August 2019 unterstreicht abermals die Praxisferne des Verfassers des Energiesammelgesetzes. Dabei war das zuständige Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) weder in der Lage zu beantworten, ob und wie eine Abgrenzung von weitergeleiteten Strommengen in den eigenen Liegenschaften erfolgt, noch wie hoch der durch das Energiesammelgesetz generierte Aufwand bei den betroffenen Unternehmen schätzungsweise ist. Demnach beabsichtigt die Bundesregierung weder die Auswirkung der gesetzlichen Regelungen auf die eigenen Liegenschaften zu überprüfen, noch diese in den eigenen Reihen umzusetzen und beruft sich nach einer groben Aufwandsschätzung von 450 Personentagen für die reine Bestandsaufnahme ohne die eigentliche Maßnahmenumsetzung auf den „Vorbehalt der Zumutbarkeit“. Dies führt zu der berechtigten Frage, auf welcher Informationsgrundlage hinsichtlich Aufwand und Praktikabilität die gesetzlichen Regelungen des Energiesammelgesetzes verfasst wurden, zumal sich das BMWi im Hinblick auf deren heutige Notwendigkeit trotz des EuGH-Urteils vom 28. März 2019 weiterhin hinter den beihilferechtlichen Anforderungen der EU versteckt.

BNetzA muss nachbessern und Rechtssicherheit schaffen

enplify sieht die dringende Notwendigkeit, den Regelungen des Energiesammelgesetzes zum Thema Messen und Schätzen praktikabel zu konkretisieren. Daher werden wir in unserer Stellungnahme die BNetzA auffordern, an entscheidenden Stellen nachzubessern und Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen zu schaffen.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

Suchen Sie nach einem kompetenten Partner, der Ihrem Unternehmen zu mehr energiewirtschaftlicher Effizienz verhilft? Möchten Sie erfahren, wie enplify Sie bei Energiebeschaffung, Energienebenkosten, Green Energy und Energiecontrolling oder eben beim Thema Energiepreisbremsen entlasten kann? Dann lassen Sie uns ins Gespräch kommen. Wir freuen uns auf Sie!