Neuer Entwurf der EU-Beihilfeleitlinie: Jetzt immerhin 116 Sektoren beihilfeberechtigt.
EEG-Umlage soll bereits ab 2023 von der Stromrechnung verschwinden.
BAFA empfiehlt BesAR-Antragstellung auch in diesem Jahr.
Die Ampelkoalition berät angesichts der hohen Strompreise weiterhin über eine vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage. Derzeit handelt es sich allerdings nur um politische Diskussionen und Absichtserklärungen, Rechtssicherheit für die betroffenen Verbraucher gibt es noch nicht. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) heute empfohlen, auch in diesem Jahr noch Anträge auf Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) zu stellen. Davon sind knapp 2.000 stromkostenintensive Unternehmen in Deutschland betroffen, die sich Hoffnungen auf einen kurzfristigen Entfall des aufwendigen BesAR-Antrages gemacht hatten.
2023 oder bereits früher: Wann entfällt die EEG-Umlage?
Laut - des rechtlich unverbindlichen - Koalitionsvertrages ist das Aus für die EEG-Umlage für Anfang 2023 vorgesehen. Am 11. Januar hatte Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne) zudem eine „Eröffnungsbilanz“ vorgelegt, in der es zur EEG-Umlage bzw. Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) heißt: „Senkung des Strompreises: Wir schaffen die Grundlage für mehr erneuerbaren Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen. [...] Deshalb werden wir ab 2023 die EEG-Umlage über den Bundeshaushalt finanzieren und entlasten damit die Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Stromkosten. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage überführen wir die an die Besondere Ausgleichsregelung gekoppelten Umlagen (KWKG-, Offshore-Netzumlage) in ein eigenes Gesetz, um der Industrie bei den übrigen Umlagen eine verlässliche und planbare Rechtsgrundlage zu schaffen.“
Angesichts der Entwicklung der Energiepreise war aktuell eine Diskussion um die frühere Umfinanzierung der EEG-Umlage in Gang gekommen. Entsprechend hatte sich Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am vergangenen Montag geäußert. Aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hieß es dazu jüngst, die Gespräche zur Abschaffung der EEG-Umlage liefen.
2022 beträgt die EEG-Umlage 37,23 €/MWh. Das BMWK geht davon auskunftsgemäß aus, dass die Energievertriebe die Absenkung umgehend an die Kunden weiterreichten und verwies auf bestehende Transparenzanforderungen für Stromrechnungen. Auch für BesAR-Unternehmen, die nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen, wäre der Wegfall der Finanzierung der EEG-Umlage eine Entlastung, da die umfangreiche Antragstellung und das damit zusammenhängende Risiko eines negativ beschiedenen BesAR-Antrages entfallen würden.
BesAR-Antrag 2022: BAFA dämpft Hoffnungen auf Wegfall.
Die Hoffnungen auf einen kurzfristigen Wegfall des BesAR-Antragsverfahrens haben sich allerdings seit heute praktisch in Luft aufgelöst. Das für die BesAR-Anträge zuständige BAFA mit Sitz in Eschborn hat auf seiner Website mitgeteilt, dass die Entscheidung über die Antragstellung im Kalenderjahr 2022 für 2023 „eine betriebswirtschaftliche Entscheidung [ist], die jedes Unternehmen selbst zu treffen hat.“ Das BAFA weist aber vorsorglich darauf hin, „dass selbst bei einer vollständigen Abschaffung der EEG-Umlage nach gegenwärtigem Kenntnisstand Begrenzungsbescheide nach §§ 64, 64a EEG 2021 auch im kommenden Jahr eine Begrenzungswirkung entfalten können, da sie unmittelbar auch zu einer Begrenzung der KWKG- und der Offshore-Netzumlage genutzt werden können.“ Das BAFA werde daher auch in diesem Jahr das reguläre Antragsverfahren auf Basis des geltenden Rechts anbieten. Das ELAN-K2-Portal des BAFA würde daher „wie gewohnt“ für Anträge zur Verfügung stehen. Im Übrigen befände sich das BAFA mit dem BMWK in einem engen Austausch, um die Besondere Ausgleichsregelung auf eine neue Rechtsgrundlage zu stellen. Diese neue Grundlage könnte ab dem Antragsjahr 2023 wirksam werden und dabei auch die Anforderungen aus den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission (KUEBLL) umsetzen.
Wie bislang auch, empfehlen wir allen betroffenen Unternehmen sich aus Vorsichtsgründen wie in den Vorjahren auf die BesAR-Antragstellung vorzubereiten - erst recht nach der heutigen BAFA-Mitteilung. Aus dieser wird auch deutlich, dass die Zukunft der EEG-Umlage und damit zusammenhängender Entlastungsmechanismen noch mit reichlich Konjunktiv versehen ist.
Neuer Entwurf der EU-Beihilfeleitlinie: Jetzt immerhin 116 Sektoren beihilfeberechtigt.
EEG-Umlage soll bereits ab 2023 von der Stromrechnung verschwinden.
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