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Emissionshandel

Schulze lässt Industrie beim nationalen Emissionshandel im Stich.

9. Okt. 2020

Das Bundesumweltministerium (BMU) forciert eine möglichst industriefeindliche Einführung des nationalen Emissionshandels. Zu dieser Analyse kommt die Energieberatung enplify, der die Antworten der Bundesregierung auf vier Fragen der FDP-Bundestagsabgeordneten Sandra Weeser rund um das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vorliegen. Demnach ist davon auszugehen, dass das BMU an der umstrittenen Rechtsverordnung festhält, die ursprünglich die doppelte Liquiditätsbelastung derjenigen Unternehmen verhindern sollte, deren Anlagen bereits vom Treibhausemissionshandelsgesetz erfasst und ab Januar 2021 auch vom neuen nationalen CO2-Preis belastet werden. Auch die Carbon-Leakage-Liste soll nur in der jüngst gekürzten Fassung auf den nationalen Emissionshandel übertragen werden.

In ihrer Antwort an die FDP-Abgeordnete Weeser führt das BMU zwar aus, dass durch die geplante Abzugsregelung für Brennstoffemissionen bereits vor dem Start des nationalen Emissionshandels am 1. Januar 2021 eine Liquiditätsbelastung vermieden werden soll. Das stößt jedoch auf Unverständnis bei enplify-Vorstand Dennis Becher: „Nach Einschätzung aller ernst zu nehmenden Experten wird es durch die untaugliche Rechtsverordnung des BMU ab Januar 2021 zu einer unnötigen doppelten Liquiditätsbelastung für Teile der Industrie kommen. Nur das BMU und einzelne treue Weggefährten bestreiten das noch.“

Darüber hinaus, so die Argumentation des BMU, sei eine doppelte Liquiditätsbelastung ohnehin nicht gegeben, da die Unternehmen im Rahmen des EU-Emissionshandels „den geldwerten Vorteil aus der Zuteilung kostenloser Zertifikate“ und dadurch „einen marktfähigen Liquiditätsvorteil“ erhielten. „Es lässt tief blicken, dass BMU erst die doppelte Liquiditätsbelastung durch den europäischen und nationalen Emissionshandel nicht wirksam verhindert und anschließend die Existenz einer solchen Doppelbelastung spitzfindig und grundsätzlich zu bestreiten. Den provokanten Hinweis auf die seit Jahren bestehenden freien Zuteilungen, die der Erfüllung der Compliance-Verpflichtungen dienen und im Übrigen im kommenden Jahr für viele Unternehmen gekürzt werden, hätte sich das BMU besser verkniffen“, kritisiert Becher. „Die Doppelbelastung ist ein real existierendes Problem, das ab Januar auf die Unternehmen zukommen wird und bei dem die Industrie von Umweltministerin Schulze im Stich gelassen wird. Dabei ist es vollkommen widersprüchlich, in der Corona-Krise Unternehmen mit Soforthilfen und Krediten in Milliardenhöhe zu retten, um sie anschließend über die Umweltpolitik in die Insolvenz zu treiben.“

Nach enplify-Analysen läuft die vom BMU vorgeschlagene Regelung auf eine nachträgliche Erstattung hinaus, die die deutsche Industrie rund 2 Mrd. € Liquidität bis Mitte 2021 kosten wird. Im Laufe der Folgejahre wird der negative Cash-Effekt bis Ende 2025 aufgrund des steigenden CO2-Preises und Ausweitung des nationalen Emissionshandels auf weitere Brennstoffe, wie z.B. Kohle, auf über 6 Mrd. € steigen. Darüber hinaus lässt das BMU unter den Tisch fallen, dass das vom Bundesrat vorgeschlagene gesetzliche Verbot der Belastung von TEHG-Anlagenbetreibern von der Bundesregierung ignoriert und stattdessen der Doppelbelastungsausgleich beim Inverkehrbringer angesiedelt wurde.

BMU will an gekürzter Carbon-Leakage-Liste festhalten.

Bei der Carbon-Leakage-Regelung, einem Entlastungsmechanismus für Industrieunternehmen mit potenziellem Risiko einer Standortverlagerung, verweist das BMU auf die am 23. September vorgelegten Eckpunkte für die Verordnung mit Maßnahmen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Industrieunternehmen. Auf Basis der Eckpunkte soll eine entsprechende Rechtsverordnung vorgelegt werden. Die in den Eckpunkten beschlossene Liste der beihilfeberechtigten Wirtschaftssektoren sei aus dem europäischen Emissionshandel übernommen worden und „breit angelegt“, um möglichst viele Sektoren zu erfassen, bei denen potenziell ein Verlagerungsrisiko bestehe, so das BMU in seiner Antwort an die Abgeordnete Weeser. „Das BMU suggeriert eine lange Liste mit Branchen, die über die Carbon-Leakage-Regelung Kompensationen für die zusätzlichen Belastungen aus dem nationalen Emissionshandel erhalten sollen“, analysiert enplify-Vorstand Dennis Becher. „Dabei lässt das BMU unter den Tisch fallen, dass die Carbon-Leakage-Liste durch die EU gerade zum 1. Januar 2021 stark gekürzt worden ist. Statt vorher 173 (Teil-)Sektoren finden sich nun nur noch rund 60 von ihnen auf der Liste. Unter anderem die Automobilindustrie samt Zulieferer hat ihre Privilegien verloren und muss dies zusätzlich zum neuen nationalen CO2-Preis verkraften. Wenn das BMU wirklich möglichst viele Branchen mit Verlagerungsrisiko erfassen wollte, würde es mindestens auf die bis 2020 geltende Liste mit 173 (Teil-)Sektoren abstellen.“ Im Übrigen werden nach Einschätzung von enplify die Ausstattungsgrade aus der freien Zuteilung selbst bei Carbon-Leakage-Sektoren in einem wesentlichen Maße sinken, da die in Q1 2021 veröffentlichten Effizienzbenchmarks voraussichtlich restriktiv angepasst werden.

Trotz Erhöhung der EU-Klimaziele: Nationaler CO2-Preis soll nicht steigen.

Die FDP-Abgeordnete Weeser hatte außerdem gefragt, ob die Bundesregierung angesichts der voraussichtlich erhöhten EU-Klimaziele den CO2-Preispfad im nationalen Emissionshandel anpassen müsse. Nach Ansicht des BMU werden in erster Linie europäische Instrumente diese Zielerreichung sicherstellen, vor allem eine Ausweitung der CO2-Bepreisung auf EU-Ebene. Konkreter wird das BMU an dieser Stelle nicht, aus dessen Sicht derzeit kein „gesonderter Planungsbedarf“ im Hinblick auf eine mögliche Anpassung des Preispfades im nationalen Emissionshandel bestehe. „Dass der nationale Emissionshandel bei der Erreichung der verschärften EU-Klimaziele aus Sicht des BMU keine Rolle spielen soll, setzt der energiepolitischen Planlosigkeit von Bundesumweltministerin Schulze die Krone auf. Wenn man dem BMU folgt und offenbar einer stark limitierten Steuerungswirkung des nationalen CO2-Preises ausgeht, sollte man das Gesamtkonstrukt aus europäischem und nationalen Emissionshandel kritisch überprüfen,“ gibt Dennis Becher zu bedenken. Sofern weitere Sektoren wie Verkehr und Gebäude in den europäischen Emissionshandel aufgenommen und damit aus dem nationalen Emissionshandel ausscheiden würden, fehlten der Bundesregierung außerdem die damit einhergehenden und bereits verplanten BEHG-Einnahmen.

Zum weiteren Zeitplan teilte das BMU mit, dass die Bundesregierung bis Ende des Jahres 2020 sämtliche Verordnungen beschließen werde, die für den Start des nationalen Emissionshandels notwendig seien. Hierzu zählt das BMU insbesondere Regelungen zu den Bereichen Emissionsberichterstattung sowie Veräußerung und Register. „Diese Verordnungen sind für die Industrie als Letztverbraucher praktisch irrelevant. Das BMU muss kurzfristig die Verordnungsentwürfe für alle Entlastungstatbestätigen aus § 11 BEHG vorlegen“, fordert enplify-Vorstand Dennis Becher. „Klimaschutz muss ernsthaft betrieben werden, darf allerdings nicht zur Deindustrialisierung im Windschatten der Corona-Krise führen. Der Koalitionspartner müsste Frau Schulze angesichts der industriefeindlichen Umsetzung des nationalen Emissionshandels eigentlich zur Ordnung rufen. Das Schlimme ist: Man traut sich ja kaum noch, an die beinahe in Vergessenheit geratene industriepolitische Vernunft von CDU und CSU zu appellieren“, zeigt sich enplify-Vorstand Dennis Becher skeptisch ob möglicher Anpassungen im weiteren parlamentarischen Verfahren.


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