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Emissionshandel

Licht und Schatten bei der neuen Carbon-Leakage-Verordnung zum BEHG.

9. Apr. 2021

Am 31. März hat die Bundesregierung nach monatelangem Anlauf endlich die Carbon-Leakage-Rechtsverordnung (BECV) zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verabschiedet, an die die produzierende Industrie große Hoffnungen auf finanzielle Entlastung vom nationalen CO₂-Preis richtet. Denn die BECV soll sicherstellen, dass Unternehmen, die dem BEHG unterliegen und dadurch im internationalen Wettbewerb benachteiligt werden, eine finanzielle Kompensation erhalten. Unser Fazit: Die BECV wird für Entlastung sorgen, aber nur für einen ausgewählten Kreis und nur verbunden mit harten Bedingungen. Wenn Sie über den Blog-Beitrag hinaus mehr zur neuen Carbon-Leakage-Verordnung erfahren möchten, können Sie sich unten zu einem kostenfreien Webinar anmelden.

Kostenfreies Webinar am 20. April

Entlastung für Unternehmen vom BEHG: Wie die neue Carbon-Leakage-Verordnung funktioniert.

Am 20. April wird enplify gemeinsam mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt im Rahmen eines kostenfreien Webinars zeigen, wie der (komplizierte) Kompensationsmechanismus der neuen Carbon-Leakage-Verordnung im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) funktioniert.

Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen, um vom nationalen CO₂-Preis entlastet zu werden? Welche Bedingungen werden an die Beihilfezahlung geknüpft? In welcher Höhe ist mit Kompensationen zu rechnen? Ab wann lohnt sich der administrative Aufwand? Diese und andere Fragen werden am 20. April von Dennis Becher, Vorstand bei enplify, Nathalie Labuvé, Senior Manager bei enplify, und WP / StB Uwe Deuerlein, Associate Partner bei PKF Fasselt, beantwortet.

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Unser Fazit: Wichtige Entlastung - aber nur für einen ausgewählten Kreis.

Kein Licht ohne Schatten: Die Bundesregierung hat den immer noch (unnötig) komplizierte Beihilfemechanismus auf den letzten Metern industriefreundlicher gestaltet, so dass der Kreis der Antragsberechtigten deutlich größer als ursprünglich befürchtet ausfallen sollte. In der überarbeiteten Kabinettsfassung der BECV, die im Sommer den Bundestag passieren soll, wurden aus der Sicht potenzieller Antragstellerwichtige zuvor enthaltene Hürden entfernt, vor allem die Verrechnung mit der vermeintlichen Entlastung bei der EEG-Umlage. Trotzdem bleiben andere Kernelemente der Carbon-Leakage-Verordnung zum BEHG industrieunfreundlich, wie z.B. die Verknüpfung der Beihilfe mit Investitionen und der hohe bürokratische Aufwand. Leider bleibt die Bundesregierung auch dabei, nur die Sektoren und Teilsektoren vom nationalen Emissionshandel zu entlasten, die von der Sektorenliste des EU-EHS erfasst sind. Branchen, die dort nicht gelistet sind, müssen darauf hoffen, dass der vom jeweils größten Branchenverband zu stellende Antrag auf nachträgliche Aufnahme in den Kreis der Begünstigten von Erfolg gekrönt ist. Auch das Timing für die zukünftige Antragsfrist dürfte bei einem Großteil der Industrie Kopfschütteln auslösen, da mit dem neuen Carbon-Leakage-Antrag ein weiteres umfangreiches Verfahren zum 30. Juni fällig wird.

Wer wird wie entlastet? Unternehmensindividuelle Bewertung erforderlich.

In der Gesamtbetrachtung dürfte die BECV nicht flächendeckend, aber doch für manche Unternehmen für wichtige Entlastung insbesondere bei den Erdgaskosten sorgen. Durch den kontinuierlich steigenden Festpreis im nationalen Emissionshandel wird auch die Beihilfehöhe sukzessive ansteigen. Ob der entstehende Aufwand bereits zu Beginn der Regelungen in einem gesunden Verhältnis zu einer möglichen Kompensation steht, kann nur individuell beantwortet werden. Bei dieser individuellen Bewertung unterstützen wir Sie gerne mit unserem BECV-Beihilferechner. Bitte sprechen Sie hierzu Nathalie Labuvé an (nathalie.labuve@enplify.de).

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