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Energiepolitik

EEG-Umlage soll bereits ab 2023 von der Stromrechnung verschwinden.

25. Nov. 2021

Die neue Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP hat gestern einen 177-seitigen Koalitionsvertrag vorgelegt, in dem die Themen Klima und Energie eine zentrale Rolle spielen. Die nötigen Weichenstellungen zur energiewirtschaftlichen Transformation Deutschlands werden in vielen Punkten richtig dargestellt. Teilweise sind Ziele und insbesondere Maßnahmen sehr vage formuliert. Das Gemeinschaftswerk liest sich an vielen Stellen wie ein fein austarierter Kompromiss, mit dem jede Partei ihr Gesicht wahren kann. An anderen Stellen hat man offenbar keinen Kompromiss finden können, weshalb manche Themen gar keine Erwähnung finden. Trotz der rekordverdächtigen Seitenzahl stellen sich naturgemäß noch viele Detailfragen. Angesichts des Dokumentenumfangs liegt die Vermutung nahe, dass alles, was vom Koalitionsvertrag abweicht, sehr schwer durchzusetzen wird – ein wesentlicher Nachteil einer derart detaillierten Verabredung. Bei der Umsetzung der Koalitionsziele in Gesetze und Verordnungen wird es auch darauf ankommen, wer sich wie durchsetzen kann. Dass sich die Grünen klugerweise alle Schlüsselministerien für Klima und Energie – also Wirtschaft, Energie und Umwelt – gesichert haben, wird bei der Industrie vermutlich eine Grundskepsis auslösen. Das neu zugeschnittene Ressort für „Wirtschaft und Klimaschutz“ soll die bisher im BMWi gebündelte Energiepolitik mit den Klimaschutzabteilungen des BMU einen. Wir haben den Koalitionsvertrag für Sie gelesen und einer ersten energiepolitischen Analyse unterzogen.

EEG-Umlage / Besondere Ausgleichsregelung / Sonstige Entlastungstatbestände.

Gute Nachrichten für viele Verbraucher: Die EEG-Umlage soll bereits zum 1. Januar 2023 auf der Stromrechnung entfallen und stattdessen über den Energie- und Klimafonds (EKF) finanziert werden, der mit den Einnahmen aus dem nationalen CO₂-Preis und einem (residualen) Zuschuss aus dem Bundeshaushalt gespeist werden soll. Von einer „Abschaffung“ der EEG-Umlage zu sprechen, wäre deshalb falsch. Im Koalitionsvertrag heißt es auch korrekt, dass „die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis beendet“ werden soll. Es geht also um einen anderen Finanzierungsweg der gesetzlich zugesicherten Ansprüche der EEG-geförderten Anlagenbetreiber. Die Finanzierung der EEG-Umlage über den Haushalt ist ein nachvollziehbarer Schritt. Bei der Umsetzung in geltendes Recht stellen sich allerdings noch zahlreiche Fragen, auf deren Antworten wir sehr gespannt sind. Unternehmen mit Besonderer Ausgleichsregelung (BesAR) stellen sich zu Recht die Frage, ob sie nächstes Jahr noch einen Antrag stellen müssen (unsere aktuelle Einschätzung: eher ja).

Darüber hinaus sollen alle Umlagebefreiungen und Energiesteuersenkungen für Unternehmen „überprüft und angepasst“ werden: „Ziel ist es, Steuerbegünstigungen abzubauen, die sich auf die wirtschaftliche Nutzung von Strom beziehen und dabei die Entlastung durch den Wegfall der EEG-Umlage zu berücksichtigen. Die Unternehmen sollen dadurch insgesamt nicht mehr belastet werden.“ Da das „System“ der Entlastungstatbestände bei Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelten in Deutschland komplex ist, wird eine Reform sicherlich etwas Zeit in Anspruch nehmen. Auf die Frage, was mit den Entlastungen passiert, die mit der BesAR zusammenhängen, wenn es keine BesAR mehr gibt, gibt es wenig überraschend noch keine Antwort. Es wird eine echte Herausforderung für das neue BMWi unter Superminister Habeck, die vielen verschiedenen Fäden aufzulösen. Die Industrie wird darauf achten müssen, dabei nicht als Verlierer vom Platz zu gehen.

Für eine weitergehende Analyse sprechen Sie uns gerne an.

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